Die Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzung für Wohnungseigentum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum / Sondereigentum.

Als Käufer einer Eigentumswohnung hat man oft eher wenig mit Fragen rund um der Entstehung von Wohnungseigentum zu tun. Man kauft eben eine Wohnung, was gleichbedeutend mit dem Erwerb von Sondereigentum, ggf. Teileigentum und Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die auch unter der Bezeichnung „Abgeschlossenheitserklärung“ bekannt ist, betrifft daher eher Besitzer von Immobilien, die Eigentumswohnungen zwecks Verkauf entstehen lassen möchten. Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen alle wichtigen Information rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. -erklärung geben.

Was versteht man unter eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und wie lange dauert die Erstellung?

Ohne die Abgeschlossenheitsbescheinigung können keine neuen Eigentumswohnungen entstehen. Sie dient vor allem der Rechtssicherheit beim Kauf, Verkauf und in der Verwaltung, da die Eigentumsverhältnisse genau geklärt werden.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde.
Damit die Baubehörde oder ein Sachverständiger eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Sondereigentum muss vor allem klar von anderen Bereichen / Wohnungen der Immobilie abgetrennt sein.

Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es einige Voraussetzungen. Das entsprechende Sondereigentum muss klar von anderen Bereichen der Immobilie getrennt sein.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die in einer Immobilie befindlichen Wohnungen voneinander abgetrennt sind und einzeln identifizierbar sind. Dies ist wichtig, denn gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann Wohnungseigentum nur dann bestehen, wenn es sich um eine abgeschlossene Einheit mit ausreichender baulicher Trennung handelt (siehe § 3 Abs.2 WEG – „Vertragliche Einräumung von Sondereigentum“). Dies bedeutet, dass die in der Übersicht genannten Voraussetzungen vorliegen müssen.

Die Abgeschlossenheitserklärung bescheinigt, dass tatsächlich eine autarke Wohneinheit vorliegt, die zu Wohnzwecken verwendet werden kann. Dies ist die Grundlage für Sondereigentum, das man dann anschließend veräußern bzw. erwerben kann.

Übersicht – Voraussetzungen Abgeschlossenheit

  1. Die Einheit verfügt über einen eigenen Zugang (z. B. über einen Hausflur, eine Treppe) und ist abschließbar.
  2. Eine Abtrennung mittels Boden, Decke und Wände (inkl. Fenster und Türen) zu anderen Teilen der Immobilie (z. B. andere Wohnungen, Räume die zum Gemeinschaftseigentum gehören) ist gewährleistet.
  3. Die Wohneinheit muss mindestens über eine Toilette sowie über eine Küche / Küchenzeile verfügen.

Neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung werden darüber hinaus die folgenden Dokumente benötigt, damit Wohnungseigentum gebildet werden kann:

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan

Wichtig für die Praxis ist, dass man bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung auch das zum Sondereigentum gehörige Teileigentum berücksichtigen sollte. Hier handelt es sich z. B. um Kellerräume oder um Stellplätze für Pkw. Dieses Teileigentum muss natürlich ohne Weiteres identifizierbar und den entsprechenden Wohnungen zugeordnet werden können.

Mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. -erklärung kann Wohnungseigentum / Eigentumswohnungen / Sondereigentum begründet werden.
Wenn Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten haben, können Sie eine Eigentumswohnung bzw. Sondereigentum ins Grundbuch eintragen lassen und dann verkaufen.

Der Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann im übrigen formlos bei der zuständigen Behörde erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Amtshandlungen dauert die Genehmigung eines Antrages für eine Abgeschlossenheitserklärung nicht sehr lange. In der Regel handelt es sich „nur“ um ein paar Wochen, was für eine Baubehörde als relativ zügig bezeichnet werden darf. Dabei gilt zu beachten, dass die Regelungen rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung länderspezifisch sind. Berlin macht es also anders als Bayern.
In manchen Bundesländern sind somit nicht nur die Bauaufsichtsbehörden zur Erstellung von Abgeschlossenheitserklärungen ermächtigt, sondern ebenfalls staatlich anerkannte Sachverständige für das Bauwesen. Baurechtliche Aspekte werden im Rahmen der Bearbeitung eines entsprechenden Antrags nicht geprüft! Hat man gegen Baurecht verstoßen, bedeutet eine ausgestellte Abgeschlossenheitserklärung also nicht, dass man damit bei der Bauaufsichtsbehörde „durchkommt“.

Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitserklärung kann auch auf Vorrat beantragen, da die Kosten niedrig sind.
Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht sehr kostenintensiv. Dementsprechend kann es sich lohnen, diese im Voraus zu beantragen. Wer weiß schon, ob man nicht irgendwann eine Eigentumswohnung verkaufen möchte?

Aufgrund der länderspezifischen Regelungen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. -erklärung kann man natürlich keine einheitlichen Kosten für die Ausstellung eines solchen Dokuments für eine einzelne Eigentumswohnung benennen. Die Kosten pro Eigentumswohnung bzw. Sondereigentum gehen bei ungefähr € 40,00 los, aber auch Beträge bis teilweise bis über € 100,00 sind möglich. Das ist nicht wirklich viel Geld, wenn man die üblichen Investitionskosten im Bereich der Immobilien berücksichtigt. Dementsprechend kann es sich für Immobilienbesitzer lohnen, Abgeschlossenheitserklärungen „auf Vorrat“ zu beantragen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung „auf Vorrat“

Aufgrund der überschaubaren Kosten kann es für Immobilienbesitzer und -investoren sinnvoll sein, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung rein vorsorglich zu beantragen. Eine Eintragung ins Grundbuch (Grundbuchblatt für Eigentumswohnung) ist nicht zwingend erforderlich, kann dann jedoch zu gegebener Zeit ohne lange Wartezeiten erfolgen. Eine erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung bedeutet also nicht zwangsläufig, dass die damit entstandene/n Eigentumswohnung/en verkauft werden – sie könnten aber. Somit erhält man ein gewisses Maß an Flexibilität in Bezug auf die eigene Immobilie, wenn man über eine Abgeschlossenheitsbescheinigung verfügt.

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2 Kommentare

  1. Ich besitze in einer Wohnung und einen stellplatz in der Tiefgarage Sondereigentum an eine Anlage mit interessant 8 Batterien.
    Im Haus befinden sich also 8 eigentumswohnung mit zugeordneten insgesamt 8 Stellplätzen in der Tiefgarage.
    Zusätzlich befinden sich in der Tiefgarage 6 Stellplätze ohne dazugehörige Wohnungen.
    Der Bauträger und Verkäufer hat diese sechs Stellplätze nunmehr fremd veräußert und jedem
    Stellplatz sondereigentumsrechte beurkunden lassen, ohne das bei ihnen stellplatz die
    Voraussetzungen der Abgeschlossenheit. Vorliegen. Die Gemeinschaft möchte nun diese
    Beurkundung rückabwickeln lassen und nun daraus sondernutzungsrechten für die WEG
    Entstehen lassen.
    WAS KANN IN DIESEM FALL GETAN WERDEN? VIELEN DANK FÜR JEDWEDE HILFE.

  2. wenn sie im Teilungsvertrag stehen und mit der Wohnung verkauft wurden ist der Verkauf nicht rechtens in Grundbuchamt nachsehen was dort steht ist rechtsverbindlich ich darf nicht über eine Sache verkaufen die mir nicht gehört

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