
Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um ein Dokument, welches der Mieter benötigt, um sich bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden zu können. Diese Bestätigung, die auch unter den Begriffen „Vermieterbescheinigung“ oder „Wohnungsgeberbescheinigung“ bekannt ist, wird vom Bundesmeldegesetz (§19 Mitwirkung des Wohnungsgebers) gefordert. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Ummeldung durch den Mieter nach dem Umzug nicht möglich. Der Gesetzgeber möchte mit diesem Dokument Scheinanmeldungen und damit verbundene Kriminalität unterbinden. So verwundert es nicht, dass Bußgelder möglich sind, wenn die Wohnungsgeberbestätigung nicht fristgerecht erstellt und vorgelegt wird. In diesem zweiten Beitrag aus der Reihe „FAQ“ geben wir Antworten auf die drängendsten Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung für Mieter und Vermieter zugleich. Kostenlose Vorlagen finden Sie ebenfalls auf Hausverwaltung-Ratgeber.de – sowohl im Word- als auch im PDF-Format!
Kostenlose Vorlagen - Wohnungsgeberbestätigung
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Bestehende Mietverhältnisse sind von der Wohnungsgeberbestätigung nicht betroffen. Die Bescheinigung wird nur erforderlich, wenn ein Mieter neu einzieht. Der Vermieter ist zur Ausstellung verpflichtet, der Mieter zur Vorlage des Dokuments bei der Meldebehörde.

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter, dass der Mieter zu einem bestimmten Datum in die Wohnung der das Haus eingezogen ist. Es geht nicht um den Beginn des Mietvertrages, sondern um das Einzugsdatum. Ein Einheitsformular gibt es nicht, sodass Vermieter und Mieter frei in der Wahl der Vorlage bzw. des Musters sind. Die äußere Form spielt dabei keine besondere Rolle, solange der Inhalt korrekt und vollständig ist. Mehr dazu weiter unten.
Nach Einzug muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden – und dazu ist die Vorlage der vom Vermieter – also dem Wohnungsgeber – unterzeichneten Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese auszustellen, wobei es mit Sicherheit hilfreich sein kann, wenn man das Dokument als Mieter vorbereitet. In der Praxis hat es sich bewährt, als Mieter eine Vorlage herunterzuladen, auszudrucken und dem Vermieter zur Unterzeichnung vorzulegen. Natürlich kann man auch Word-Dokumente am Rechner bearbeiten und erst dann ausdrucken. Dem Vermieter drohen ebenfalls Bußgelder, sollte er sich weigern, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Da zwei Wochen eine kurze Frist sind, sollten sich Vermieter und Mieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages direkt absprechen, wer sich darum kümmert und wann das Dokument durch den Vermieter spätestens unterschrieben wird.
Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Die äußere Form der Wohnungsgeberbestätigung ist nicht entscheidend – jedoch muss der Inhalt stimmen. Auf Hausverwaltung-Ratgeber.de steht Ihnen eine Auswahl an Vorlagen im Word- und PDF-Format zur Verfügung.

Da es kein offizielles Formular für die Wohnungsgeberbestätigung gibt, können Sie auf Muster bzw. Vorlagen zurückgreifen, die kostenlos zur Verfügung stehen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass ein Vermieter keine Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung erheben darf. Damit eine Wohnungsgeberbestätigung den gesetzlichen Anforderungen genügt, müssen folgende Punkte darin enthalten sein:
- Dokumentenüberschrift (z. B. „Wohnungsgeberbestätigung gemäß §19 Bundesmeldegesetz“)
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. Vermieters
- Adresse der Mietsache (z. B. Mietwohnung, Haus)
- Name des Mieters bzw. der Mieter und weiterer meldepflichtige Personen, die mit eingezogen sind (z. B. Mitmieter, Kinder, Untermieter)
- Datum des Einzugs
- Ort, Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers / Vermieters
Soll der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung selber ausfüllen, benötigt er natürlich die erforderlichen Angaben vom Mieter – insbesondere die Namen von möglichen Kindern oder Untermietern.
Mit der Wohnungsgeberbestätigung muss auch der Auszug aus einer Mietwohnung oder aus einem gemieteten Hauses bestätigt werden. Dann enthält das Dokument natürlich ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Auszug handelt, zusammen mit dem entsprechenden Datum.
Was passiert mit der Wohnungsgeberbestätigung?

Nachdem Sie die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter erhalten haben, können Sie damit die Ummeldung bei der örtlichen Meldebehörde veranlassen. Dort zeigen Sie die Bescheinigung dem Sachbearbeiter, der diese kopiert. Anschließend können Sie die Wohnungsgeberbestätigung wieder mitnehmen und sollten diese sorgfältig zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahren. Es handelt sich schließlich um ein offizielles Dokument und damit um einen Nachweis.
Kostenlose Vorlagen und Muster (Word & PDF) für die Wohnungsgeberbestätigung!
In diesem Artikel sind wir kurz und knapp auf die Wohnungsgeberbestätigung, die Mieter und Vermieter kennen sollten, eingegangen. In einem weiteren Blogbeitrag finden Sie weitere Information zu diesem Thema – und vor allem kostenlose Muster und Vorlagen.

Die Antwort kurz und knapp
Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um ein Dokument, das vom Mieter benötigt wird, um sich nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde ummelden zu können. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen und zu unterzeichnen. Es gibt kein offiziell einheitliches Formular, jedoch muss die Wohnungsgeberbestätigung inhaltlich korrekt und vollständig sein.
Über die Autorin
Lisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet.