Mindestens einmal im Jahr finden für die unterschiedlich großen und gut wie schlecht verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die ordentlichen Eigentümerversammlungen statt. Ziel dieser Veranstaltungen ist es unter anderem, Wirtschaftspläne und Abrechnungen zu besprechen und zu genehmigen, den Verwalter zu entlasten oder anstehenden Sanierungsbedarf zu diskutieren sowie Beschlüsse darüber zu fassen. Nachdem die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, geht es in der Regel direkt los. Zahlreiche Hausverwaltungen arbeiten gründlich und kompetent: Ihnen ist an ihrem guten Ruf gelegen, der sich in dem guten Bau- und Allgemeinzustand der betreuten Objekte widerspiegelt sowie auch in einem konstruktiven Miteinander mit allen Beteiligten.
Eine gute und angemessene Kommunikation ist ein Muss für eine seriöse Hausverwaltung. Eine ordnungsgemäße Verwaltung lässt sich nur so sicherstellen, dass man ein gutes Verhältnis zu Kunden wie Auftragnehmern aufbaut. Lügen, Geschrei und aggressive Gesten sind das genaue Gegenteil davon.
Inhaltsverzeichnis
In diesem Artikel zählen wir 10 Tricks auf, welche unseriöse Hausverwalter gerne zur Anwendung bringen. Solche WEG-Verwalter wollen unter allen Umständen Kritik in einer Eigentümerversammlung unterdrücken und Beschlüsse verhindern, die nicht in ihrem Sinne sind. Wenn Sie glauben, dass Ihre WEG von einem fragwürdigen Verwalter betreut wird, sollten Sie die üblichen Tricks kennen. So können Sie rechtzeitig und in angemessener Weise gegenhalten.
Ob Handwerker, Beirat, Mieter, Nießbraucher oder Eigentümer – eine seriöse Hausverwaltung kümmert sich um die Anliegen und ist dabei bestrebt, stets betriebswirtschaftlich im Sinne der Wohnungseigentümergemeinschaft zu denken. Leider gibt es zahlreiche Hausverwaltungen, die besonders in den Eigentümerversammlungen zeigen, wie unseriös und unkooperativ sie tatsächlich sind. Nachfolgend gibt es einige Hinweise und Beispiele aus der Praxis, wie eine fragwürdige und wenig zielführende Kommunikation seitens einer Hausverwaltung aussehen kann. Wenn der Hausverwalter es geschickt anstellt, dann werden Sie mit miesen Tricks manipuliert, ohne es zu merken. Wahrscheinlicher ist es, dass nur ein Teil der Eigentümer merkt, was eigentlich auf dem Spiel steht: Der Bauzustand, die Gelder der Instandhaltungsrücklage oder auch das Miteinander. Ein inkompetenter oder unwilliger Hausverwalter wird alle Register ziehen, um seine fadenscheinigen Ziele zu erreichen. Meistens geht es dabei um das Thema Geld – genauer gesagt sehr wenig Arbeit für möglichst viel Geld. Wenn Sie Pech haben, wird man sich also mehrerer unschöner Tricks bedienen, um weiterhin nachlässig und aus objektiver Sicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu arbeiten. Wie das konkret aussehen kann, erfahren Sie hier!
Es gibt viele Mittel und Wege, berechtigte und sachliche Kritik seitens der Eigentümer zu unterdrücken. Unseriöse Hausverwalter sind sich für nichts zu schade – und solange die Mehrheit der WEG nicht ansatzweise gemerkt hat, was auf dem Spiel steht, stehen Sie mitunter allein da. Es ist daher sinnvoll, die Tricks zu kennen – und sich entsprechende Gegenstrategien zu überlegen.
Die Tricks unseriöser Hausverwaltungen im Überblick!
Unseriöse Verwalter haben meistens eine Gemeinsamkeit: Es geht Ihnen um Geld – denn es ist ja nicht ihr eigenes. Solche Hausverwalter wollen mit möglichst wenig zeitlichen wie finanziellen Aufwand ihren Umsatz und Gewinn maximieren. Bei einer unseriösen Hausverwaltung ist das Preis-Leistungsverhältnis sehr schlecht!
Stellen Sie sich die Frage, welche Vorteile die Vorschläge des Verwalters Ihrer WEG bringen – oder hat am Ende nur der Verwalter selbst etwas davon? Informieren Sie sich am besten vor der anberaumten Eigentümerversammlung über die wichtigsten Grundlagen der ordnungsgemäßen Verwaltung und über die Themen Wohnungseigentümergesetz, Gemeinschaftsordnung sowie Beschlussfassung. Anbei finden Sie sozusagen die „Top 10 der Tricks unseriöser Hausverwaltungen“. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Zutreffen eines Punktes für Ihre Hausverwaltung muss zudem nicht zwingend bedeuten, dass Ihr Verwalter durch und durch unseriös ist! Vielmehr soll die Aufzählung dazu dienen, Ihr Augenmerk auf das Verhalten des WEG-Verwalters zu richten und dieses einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Grenzen zwischen seriös, mittelmäßig, unterdurchschnittlich und unseriös sind oftmals fließend. Achten Sie auf das, was der Hausverwalter tut und weniger auf das, was er sagt oder Ihnen und den anderen Miteigentümern der WEG verspricht!
Trick 1: Die Hausverwaltung erscheint mit einer Vielzahl an Mitarbeitern zur Eigentümerversammlung!
Am wohlsten fühlen sich unseriöse Hausverwalter, wenn sie durch ihre Mitarbeiter unterstützt werden. So passiert es sehr häufig, dass fragwürdige Hausverwalter zu Eigentümerversammlungen, die für sie unangenehm werden könnten, mit mehreren Personen erscheinen. Oftmals besteht dafür kein Grund, doch so demonstriert die Hausverwaltung Stärke und kann eine Front gegen kritische Eigentümer aufbauen. Eine Masche ist dabei der “Praktikant” – eine eigentlich in der Hausverwaltung erfahrene Person mittleren Alters, die Stimmung gegen einzelne Eigentümer macht.
Die Hausverwaltung kommt bei kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften mit mindestens drei bis vier Mitarbeitern. Sie werden bei derartigen Veranstaltungen vielleicht auch auf Mitarbeiter treffen, die sie noch nie zuvor in der Verwaltung gesehen haben. Besonders beliebt: „Der Praktikant“. Er ist gerne Mitte 50 und eigentlich ein erfahrener Hase im Verwaltergeschäft, der ordentlich Stunk machen und auch lügen kann, ohne Rot anzulaufen. Dieser vermeintliche Praktikant ist dann sogar in einem solchen Maße in der Hausverwaltung erfahren, sodass er dem eigentlichen Verwalter klare Handlungsempfehlungen erteilt (z. B. „Keinen Beschluss fassen, auf keinen Fall einen Beschluss fassen!!“). Perfide auch, wenn die Anzahl der Mitarbeiter genutzt wird, um zu verdeutlichen „wie sehr man sich schließlich um Sie kümmert!“. Einziges Problem dabei: Es wirkt unglaubwürdig, wenn seit Jahren kein einziger Beschluss umgesetzt wurde und man trotzdem auf das eigene ach so gute Engagement verweist. Diese Masche dient nur dazu, die Eigentümer einzuschüchtern und Kritik von vornherein zu unterdrücken! Lassen Sie sich nicht beirren und halten Sie sich strikt an die Fakten. Orientieren Sie sich an Taten, nicht an Worten!
Trick 2: Die Eigentümerversammlung als geselliges Event mit privaten Schicksalsgeschichten des Hausverwalters!
Zahlreiche schwarze Schafe unter den Hausverwaltern haben geradezu ein ausgereiftes schauspielerisches Talent. Dieses nutzen sie oft, um die Teilnehmer einer Eigentümerversammlung arglistig zu täuschen. So kann es passieren, dass Ihnen die ungewöhnlichsten Geschichten aufgestischt werden, wenn man den Verwalter danach fragt, warum er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Einige Eigentümerversammlungen muss man leider als Schmierenkomödie bezeichnen. Fallen Sie auf diese Masche nicht herein – und halten Sie sich an die Fakten!
Man erzählt Ihnen Schicksalsgeschichten privater Natur, um Mitleid zu erzeugen. Besonders beliebt, wenn es darum geht, Fakten zu verschleiern. Es kommt nicht selten vor, dass untätige Verwalter sich auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen wollen. Kommt gut an bei älteren Menschen und bei Miteigentümern, welche die Eigentümerversammlungen gerne als gesellige Runde begreifen. Hanebüchene Ausreden drehen sich um die Kinderbetreuung oder angebliche Schicksalsschläge privater Natur, wegen denen man ein Dreivierteljahr gar nicht tätig war und dergleichen. Wer keine Fakten auf den Tisch legen kann, droht halt mit Emotionen! Auf Nachfrage, warum schon vorher niemand aus der Hausverwaltung Abrechnungen erstellt, Angebote für Handwerkerdienstleistungen usw. eingefordert hat, wird barsch abgebügelt und auf die Tränendrüse gedrückt: „Haben Sie das gehört? Herr Müller hat überhaupt kein Verständnis für Krankheiten! Was sind Sie denn für ein Mensch?“ oder auch gerne „Wir lassen uns unsere Freizeit nicht nehmen. Wir haben keine Zeit dafür, außerordentliche Eigentümerversammlungen durchzuführen, weil wir zwei Kinder haben, die schließlich ihre Eltern sehen möchten.“. Eng verbunden ist diese unseriöse Verwaltermasche mit dem nächsten Trick.
Trick 3: Der Hausverwalter unterdrückt einzelne Eigentümer und hetzt die Gemeinschaft gegen diese auf!
Ein unseriöser Hausverwalter greift vor allem auf die Möglichkeit zurück, Eigentümer gegeneinander auszuspielen und die Masse gegen einzelne kritische Eigentümer aufzuhetzen. Schafft er dies, lacht er sicht innerlich schlapp, wenn die Eigentümer untereinander tauziehen, anstatt die miserable Verwalterleistung in der Eigentümerversammlung zu monieren.
Isolation und Niedermachen von kritischen Stimmen in der Eigentümerversammlung ist ein wahrer Klassiker, wenn es um eine unseriöse Hausverwaltung geht. Dieses Mittel nutzen unseriöse Hausverwalter immer wieder, um von ihrem Unvermögen abzulenken. Es handelt sich letztendlich um eine Form des Ausgrenzens. Das aggressive Niederbrüllen von freundlich-sachlichen Fragen sollte zu denken geben, ob der Verwalter es gut mit der WEG meint. Aber genau dort setzt es dann bei manchen Eigentümern aus: Die Gruppendynamik wird genutzt, was besonders gut bei schlecht informierten Miteigentümern, denen es nur um Harmonie in der Eigentümergemeinschaft geht, funktioniert. In den Eigentümerversammlungen sieht es dann so aus, dass der Verwalter wie auf einer Kaffeefahrt versucht, Stimmung zu machen. Eigentümer, die weniger wichtige Beiträge z.B. zum Thema Heckenschnitt vortragen, dürfen halbstündige Monologe halten. Melden sich ein, zwei kritische Stimmen, die fragen, warum Beschluss X noch nicht umgesetzt wurde, heißt es: „Die anderen wollen auch einmal zu Wort kommen. Sie sind hier nicht der Einzige in der Veranstaltung, der was sagen möchte! Denken Sie auch mal an die Gemeinschaft!“. Man fällt Ihnen ins Wort und erteilt Ihnen vielleicht auch direkt ein Redeverbot. „Haben Sie das gehört? Miteigentümer Mustermann führt hier Nebengespräche und stört die Versammlung!“ Na sowas!
Wenn ein unseriöser Hausverwalter aufgrund berechtigter Fragen in die Defensive gerät, ist es ein übliches Mittel, den Fragensteller niederzubrüllen oder gar aggressive Gesten zum Besten zu geben. So kann es passieren, dass ein Hausverwalter in einer Eigentümerversammlung aufsteht, um einen einzelnen Miteigentümer niederzubrüllen. Lassen Sie sich ein solches Verhalten, das wahrlich eine Zumutung darstellt, auf keinen Fall gefallen!
Lassen Sie sich in einer Eigentümerversammlung nicht unterdrücken. Der Hausverwalter kann Sie auch als Versammlungsleiter nicht ohne Weiteres der Veranstaltung verweisen!
Dabei geht die Meinungsfreiheit in einer Eigentümerversammlung sehr weit, da es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Nicht selten verweisen unseriöse und untätige Hausverwalter kritische Eigentümer der Versammlung – und zwar ohne Vorwarnung. Ganz so einfach Eigentümer der Veranstaltung zu verweisen, das kann ein Verwalter nicht: Zunächst muss versucht werden, das Gespräch sachlich und ruhig weiterzuführen. Nur bei andauernder, unsachlicher Störung und Beleidigung kann der Verwalter sein Hausrecht durchsetzen. Unseriöse Verwalter tun dies jedoch ohne Ankündigung und Durchlaufen eine Eskalationsleiter, etwa um die eigene Nichtentlastung durch die WEG zu verhindern oder um unliebsamen Fragen zu entgehen.
Trick 4: Ausreden und inhaltslose Aussagen seitens der Hausverwaltung!
Lügen über Lügen: Das ist ein Klassiker für unseriöse Hausverwalter. Solche Verwalter verstehen es, lange zu reden, ohne eigentlich etwas zu sagen. Ein anderer Trick besteht darin, kritischen Eigentümer das Wort zu entziehen und anderen – sehr unwichtigen – Beiträgen anderer Eigentümer viel Raum zu geben. So weiß am Ende keiner mehr, worum es ging und man schleicht sich am Thema vorbei.
Ausweichen bis zum geht nicht mehr! Während einige Hausverwalter sich auf Eigentümerversammlungen in Widersprüche verstricken, lassen es die vermeintlich geschickten gar nicht so weit kommen: Die Bandbreite reicht von völlig nichtssagenden Antworten, bei denen gekonnt von der eigentlichen Thematik abgelenkt wird, bis hin zu Tatsachenbehauptungen, aus denen ersichtlich wird, dass das Wohl der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht im Vordergrund steht. Sind dringende Sanierungsmaßnahmen erforderlich und wurde bereits ein Beschluss gefasst, dann führt der unseriöse Hausverwalter die Gemeinschaft gerne in die Irre: „Nein, das ist alles gar nicht dringend. Wir haben ja den Beschluss bereits gefasst und sind schon mit Firmen in Kontakt, die gerade Angebote vorbereiten. Es sollen ja schließlich kompetente Handwerkerfirmen sein.“. Wenn beispielsweise die Vordächer am Gemeinschaftseigentum seit zwei Jahren abbröckeln und überaus baufällig sind, ist die Situation denkbar ungünstig. Oft spielen Verwalter ihre Untätigkeit einfach herunter und verweisen auf Sanierungsmaßnahmen, die bereits vor 7 Jahren schon stattgefunden haben: „Das ist doch gar nicht so schlimm! Über diesen Winter kommen Sie bestimmt noch.“. Wurde bereits vor einem Jahr die Sanierung beschlossen und droht weiterer Schaden, müssen Sie als Eigentümer unbedingt tätig werden. Lassen Sie sich keineswegs durch nichtssagende Äußerungen einlullen und stehen Sie zu Ihrer Meinung!
Trick 5: Der WEG-Verwalter vermeidet mit verschiedenen Mitteln die Beschlussfassung bei bestimmten Themen!
Ein unseriöser Verwalter wird vor allem jene Beschlüsse nicht mögen, die mit Arbeit für ihn verbunden sind. Aus seiner Sicht verhindert er daher bereits eine entsprechende Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Schafft der Verwalter dies nicht, dürfte der nächste Versuch darin bestehen, den Beschluss einfach nicht umzusetzen und immer wieder hanebüchene Ausreden zu präsentieren. Ein untätiger Hausverwalter kann für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein echtes Problem darstellen.
Der Verwalter will auf der Eigentümerversammlung gar keinen Beschluss fassen, um nicht tätig werden zu müssen.Haben z.B. einige Eigentümer einen Punkt zum dringenden Sanierungsbedarf auf die Tagesordnung (TOP-Liste) gesetzt, redet ein schlechter Hausverwalter um den heißen Brei. Ein Tagesordnungspunkt (TOP) „Diskussion und Beschlussfassung über die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden“ wird so zur reinen Diskussion. „Ach, das bisschen Feuchtigkeit ist nicht so schlimm, da muss doch erst einmal ein externer Gutachter kommen, um den ganzen Schaden zu betrachten. Da müssen Sie jetzt gar nicht darüber abstimmen, das können wir nächstes Jahr auch noch machen.“. Ein solches Handeln kann für die WEG dann teilweise sehr ungünstig ausgehen.
Manche Verwalter drücken sich vor Sonderumlagen. Dies liegt daran, dass eine solche Maßnahme mit zusätzlicher Arbeit verbunden ist. In manchen Fällen hilft einer WEG jedoch kein anderes Mittel, um Schaden vom Gemeinschaftseigentum oder sogar vom Sondereigentum einzelner Miteigentümer abzuwenden.
Bitte bedenken Sie auch: Ist nicht genug Geld in der Rücklage, sollte der Verwalter eine Sonderumlage beschließen. Diese muss jedoch recht konkret ausgerechnet werden und will gut vorbereitet sein. Viele Hausverwalter drücken sich sehr gerne um dieses Thema herum und scheuen die damit verbundene Mehrarbeit! Daher gilt: Kommunizieren Sie mögliche Schäden am Haus der Hausverwaltung immer schriftlich z.B. per E-Mail oder per Einschreiben und senden Sie Fotos mit. Bei Anrufen haben Sie später denkbar schlechte Karten, wenn der Verwalter oder andere Mitarbeiter der Hausverwaltung behaupten, es wäre im Telefonat nie um dieses Thema gegangen.
Trick 6: Die Tagesordnung wird nicht rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung verschickt oder von Eigentümern eingereichte Punkte werden einfach ausgelassen!
Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte für die nächste Eigentümerversammlung beim Verwalter einzureichen. Ein WEG-Verwalter, der es nicht gut mit Ihnen meint, wird missliebige Themen einfach nicht aufnehmen oder die Tagesordnung zu spät verschicken. Ihre Anträge landen dann einfach im Papierkorb.
Die Tagesordnung mit den zu besprechenden Punkten wird nicht fristgerecht versandt und / oder Punkte der Eigentümer werden durch unseriöse Verwalter schlichtweg nicht aufgenommen. Sie erhalten eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung, die nächste Woche stattfinden soll. Nächste Woche schon? Ja! Verwalter mit fragwürdigem Geschäftsgebaren halten die zweiwöchige Frist nicht ein, um möglichst wenige Eigentümer erscheinen zu lassen. Besonders Berufstätigen, die sich kritisch äußern könnten, wird es erschwert, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen. In der Praxis sieht es so aus, dass den Eigentümern dann nach wie vor die alte Liste mit Tagesordnungspunkten vorgelegt wird. So kann ein unseriöser Verwalter wichtige Beschlüsse, die nicht in seinem Sinne sind, verhindern. Typische Antwort: „Mir sind keine weiteren TOP-Punkte innerhalb der Frist übermittelt worden.“. Halten Sie dagegen, indem Sie zeitnah per Einschreiben und per E-Mail die von Ihnen gewünschten Tagesordnungspunkte übermitteln – am besten mit anderen Miteigentümern zusammen. Es ist auch nie verkehrt, Belege für den fristgerichten Eingang Ihres Schreibens oder Ihrer E-Mail zur Eigentümerversammlung mitzuführen.
Trick 7: Es wird grundsätzlich kein Protokoll erstellt.
Das Protokoll der Eigentümerversammlung kommt einfach nicht? Dies ist abhängig davon, ob eine Protokollverschickung im Verwaltervertrag notiert wurde, also Achtung. Ein Protokoll wurde auch nie erstellt? Unschön. Der Versand des Protokolls hat sich etabliert und gehört bei guten Verwaltern selbstverständlich dazu. Natürlich möchten weniger dienstleistungsorientierte Verwalter potenzielle Anfechtungen im Keim ersticken und möglichst viel Zeit schinden. Ebenso kann es vorkommen, dass die Hausverwaltung bewusst Fehler im Protokoll einbaut und Tatsachen falsch darstellt. Gemäß den Prinzipien einer ordnungsgemäßen Verwaltung ist der Hausverwalter zur Führung bzw. Fortschreibung einer Beschlusssammlung verpflichtet. Sie müssen das Protokoll nicht abwarten, wenn Sie einen unsinnigen Beschluss der WEG anfechten möchten, etwa wenn die Versammlung gar nicht beschlussfähig war oder der Verwalter für seine eigene Entlastung gestimmt hat. Fordern Sie im Fall der Fälle immer Einsicht in die Beschlusssammlung ein! Spätestens jetzt wird deutlich, dass es wichtig ist, dass der Verwalter sich an der ordnungsgemäßen Verwaltung orientiert und auch die Beschlusssammlung führt!
Trick 8: Preiserhöhungen für die WEG ohne Beschluss durch eine Eigentümerversammlung!
Bei einigen halbseidenen Hausverwaltern nimmt die Geldgier überhand. Wundern Sie sich bei einem unseriösen Verwalter nicht, wenn dieser sein Entgelt einfach mal so erhöht – ohne, dass ein Eigentümer dies bemerkt! Auch der Verkauf von überteuerten Versicherungen, für welche der Verwalter als Vermittler bzw. Makler fungiert, ist ein beliebtes Mittel, um ohne großen Aufwand den eigenen Umsatz zu steigern. Prüfen Sie die Jahresabrechnung immer genau!
Der Hausverwalter erhöht sein Verwalterentgelt, ohne dass es die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mitbekommt – einfach so. Da es keiner merken soll, geschieht dies einfach nebenbei und vor allem ohne Beschluss der WEG. Das erhöhte Verwalterentgelt erscheint zwar im Wirtschaftsplan und später in der Jahresabrechnung. Aber das sind ja zwei Beschlüsse, welche die WEG ohnehin alljährlich gefasst hat. Die Miteigentümer lassen sich in einem solchen Falle zu „Stimmvieh“ degradieren und zahlen auch noch den Preis dafür. Anhand eines solchen Beispiels sieht man; wie problematisch es ist, einen Verwalter ohne genaue Kenntnis der Verwaltungsangelegenheiten der eigenen WEG und / oder ohne Vertrauen in die Rechnungsprüfung zu entlasten. Die Verwalterentlastung sollte stets wohl überlegt sein und mit einem guten Gewissen erfolgen. Unkenntnis darf nie die Grundlage sein, eine Entlastung mitzutragen. Sie können dagegen stimmen, oder sich Ihrer Stimme enthalten, wenn Sie sich noch kein eigenes Bild von der Arbeit der Hausverwaltung und / oder des Verwaltungsbeirates machen konnten.
Trick 9: Gemeinsame Sache mit einem inkompetenten Verwaltungsbeirat machen und eine eigene Fraktion in der Eigentümerversammlung bilden!
Am Telefon können die schwarzen Schafe unter den Verwalter in der Regel am besten Lügen. Opfer müssen dabei nicht nur verschiedene Eigentümer sein. Es sind vor allem restlos inkompetente Verwaltungsbeiräte, auf die es unseriöse WEG-Verwalter abgesehen haben. Diese sind oftmals leicht lenkbar und können eine Hausverwaltung bei ihren unheilsamen Interessen unterstützen – natürlich ohne es zu merken. Das tragische ist, dass der Beirat sich unter Umständen noch über die “Anerkennung” durch den Verwalter freut. Das Motto lautet dann z. B.: “Treuhandkonto oder WEG-Eigenkonto – ganz egal – der Verwalter schätzt mich und weiß, wie wichtig ich bin!”. Wählen Sie einen Beirat ab, der seiner Aufgabe nicht gewachsen ist. Wollen Sie einem Verwalter wie auf dem Bild freie Hand in Ihrer WEG geben?
Ein inkompetenter Beirat und eine unseriöse Hausverwaltung machen nicht selten gemeinsame Sache. Der Verwaltungsbeirat, der eigentlich für die WEG tätig sein soll, wird sich gemeinsam mit dem unseriösen Verwalter gegen kritische Stimmen wenden. Die Rechnungsprüfung einer WEG ist schließlich völlig egal, ebenso die Bildung einer bauzustandsgerechten Instandhaltungsrücklage. In der Eigentümerversammlung wird dann seitens des Verwalters und des Beirates gelogen, dass sich die Balken biegen. „Sie sind da völlig falsch informiert und bringen so viel Unruhe in die Eigentümerversammlung rein. Treuhandkonten sind die beste Option für Eigentümergemeinschaften. Es stimmt gar nicht, dass WEG-Eigenkonten einen Vorteil bieten.“. Zu den weiteren sehr beliebten und fiesen Tricks der Hausverwalter gehören Sätze wie „Nein, das haben wir immer schon so gemacht. Sie wissen das nur nicht, weil Sie noch neu sind. Aber, ein guter Verwalter kann nur mit Treuhandkonten flexibel im Sinne der Eigentümergemeinschaft arbeiten.“. Flexibel stimmt an dieser Stelle – jedoch ausschließlich zu seinem eigenen Vorteil!
Trick 10: Veraltete Eigentümerlisten um den Kontakt der Miteigentümer untereinander zu erschweren!
Ein weiteres beliebtes Mittel, um Probleme im Keim zu ersticken, besteht darin, den Kontakt der Eigentümer untereinander zu erschweren oder ganz zu unterbinden. Hat man es als unseriöser Hausverwalter nicht geschafft, die Eigentümer gegeneinander aufzuhetzen, versucht man die Kontaktmöglichkeiten vor einer Eigentümerversammlung einzuschränken. Liegt keine Eigentümerliste vor, ist es für die Eigentümer schwerer, an die Kontaktdaten anderer Miteigentümer zu kommen. Dies ist vor allem bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften der Fall.
Ein weiterer Trick ist es, keine aktuelle Eigentümerliste mit Kontaktdaten in den Verwaltungsunterlagen der WEG zur Eigentümerversammlung mitzuführen. Manche Verwalter haben eine solche Übersicht sogar überhaupt nicht angelegt oder den Unterlagen beigefügt. Um den Kontakt von kritischen Miteigentümern auf der Eigentümerversammlung oder im Allgemeinen ganz zu unterbinden, ist es eine alt bekannte Methode von fragwürdig agierenden Hausverwaltungen, nur eine Liste mit veralteten Kontaktdaten, inklusive den Daten ehemaliger Miteigentümer, dabei zu haben. Wenn gar nichts mehr geht, dann verzichtet die unseriöse Hausverwaltung sogar darauf, die Verwaltungsunterlagen in die ETV mitzunehmen. Auch dem Verwaltungsbeirat liegt dann in der Regel keine aktuelle Eigentümerliste vor.
„Was verlangen Sie da von uns so kurzfristig?! Wenn Sie eine aktuelle Eigentümerliste haben möchten, können Sie gerne einen Termin bei uns in der Verwaltung ausmachen und wir geben Ihnen dann die Kontaktdaten von einzelnen Eigentümern.“. So geht es nicht! Immer wieder beliebt bei unseriösen Hausverwaltern ist auch der Verweis auf das Recht zur Einsichtnahme der Unterlagen für alle Eigentümer. Eine Terminvergabe wird jedoch über Monate verzögert, damit eine Einsicht in die Verwaltungsunterlagen dann praktisch nicht stattfindet.
Dies alles ist nur eine kleine Auswahl von möglichen fiesen Tricks, die Wohnungseigentümer in Eigentümerversammlungen erwarten können, die von einem unseriösen Hausverwalter geleitet werden. Es kann folglich nicht nur rein fachlich hoch hergehen, sondern bedauerlicherweise dank der miesen Tricks von Hausverwaltern auch sehr unsachlich werden. Leider gibt es derzeit unter den Hausverwaltern in Deutschland noch genügend „Schwarze Schafe“, die auch nach der aktuellen Gesetzesänderungen weiterhin ihr Unwesen in der Immobilienbranche treiben können!
Fazit: Aggressivität ist eines der häufigsten Merkmale eines unseriösen Verwalters!
Wenn Kritik eines oder mehrerer Eigentümer mit Gebrüll und Aggressivität – und nicht etwa mit klaren Argumenten begegnet wird, können Sie fast immer davon ausgehen, dass Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft eine unseriöse Person zum Verwalter bestellt hat. Unberechtigte Kritik kann eine kompetente Hausverwaltung nicht aus der Ruhe bringen. Diese würden mit klaren Argumenten reagieren und diese natürlich auf sachliche Weise mit konkreten Belegen untermauern.
Eine Sache ist fast sicher, wenn Sie von einem unseriösen Hausverwalter betreut werden: Es wird Ärger geben. Sobald sich Kritik regt, wird es laut und angenehm. Die Stimmung in einer WEG kann völlig kippen, wenn eine Hausverwaltung ihre Finger im Spiel hat, die es nicht gut mit Ihnen und den anderen Miteigentümern meint. So machen das Wohnen und Vermieten keinen Spaß!
Nicht immer meint es ein Verwalter schlecht mit Ihrer WEG – viele haben schlichtweg wirklich überhaupt keine Ahnung, was sie da eigentlich tun. Die Vielzahl an Verwalteraufgaben – unter anderem kaufmännischer, technischer wie juristischer Natur – erfordern viele Kompetenzen, die wirklich nicht jeder von sich aus mitbringt, aber trotzdem sollte. Interessant ist in jedem Fall, wie vehement unseriöse Verwalter ihre Tricks ausspielen und mit welcher Aggressivität sie auftreten können, wenn sie ihr ganzes Repertoire in einer Eigentümerversammlung darbieten. Und zwar ausschließlich zum eigenen Vorteil! Das reicht dann von Ausweichen über Herumbrüllen bis hin zum vorzeitigen Abbruch einer Veranstaltung. Spaß machen solche Eigentümerversammlungen beileibe nicht!
Selbst zunächst schlumpfig wirkende Verwalter fortgeschrittenen Alters können im Rahmen einer Eigentümerversammlung völlig ausrasten und ein sehr hässliches Gesicht zeigen. Die Frage ist: Wenn an den kritischen Einwänden doch inhaltlich gar nichts dran ist, warum muss der Verwalter dann schreien? Geben Sie nicht nach – auch, wenn es für Sie oder für andere Miteigentümer unangenehm wird. Hier verzichtet der Nachgiebige auf seine Rechte und insbesondere auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. Ein seriöser Verwalter kann sein Handeln immer schlüssig begründen und ist an einer sachlich-freundlichen Klärung von Themen – auch mit schwierigen Eigentümern – interessiert.
FAQ Fragen und Antworten rund um unseriöse Hausverwaltungen
Was tun bei Ärger mit der Hausverwaltung?
Wenn Sie Ärger mit Ihrer Hausverwaltung haben, empfiehlt es sich zunächst das Gespräch mit dieser zu suchen. Ist dies nicht erfolgreich, kann der Verwaltungsbeirat unter Umständen vermitteln. Auch lohnt es sich oftmals, mit anderen Eigentümern bezüglich der Probleme zu sprechen. Ist die ordnungsgemäße Verwaltung nicht sichergestellt, müssen Sie hingegen dringend handeln. Weitere Tipps
Wer kontrolliert den Hausverwalter?
Die Kontrolle des Hausverwalters obliegt allen Eigentümern einer WEG. Dazu werden Beschlüsse in den Eigentümerversammlungen gefasst und jährlich Belegprüfungen durch den Verwaltungsbeirat oder einem per Beschluss bestellten Miteigentümers durchgeführt. Eine echte Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen gibt es nicht. Verwaltungsbeirat Aufgaben
Was macht man wenn Hausverwaltung nicht reagiert?
Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, sollte man auf eine schriftliche Kommunikation setzen. Ist diese erfolglos, kann man sich an den Verwaltungsbeirat wenden und den Kontakt mit anderen Eigentümern suchen. Bleibt dennoch eine Reaktion aus, kommt nicht selten eine Abberufung des Verwalters und außerordentliche Kündigung in Frage. Verwalter loswerden
Wo kann ich mich über die Hausverwaltung beschweren?
Eine echte Beschwerdestelle für Hausverwaltungen in Deutschland gibt es leider nicht. Beim Immobilienverband ivd kann man sich zwar über Mitglieder beschweren, doch sind die Erfolgsaussichten unklar. Am besten wendet man sich an den Verwaltungsbeirat und / oder an andere Eigentümer. Tipps Verwalter loswerden
Wann macht sich eine Hausverwaltung strafbar?
Eine Hausverwaltung macht sich dann strafbar, wenn sie Straftaten wie Veruntreuung, Vorteilsnahme oder Urkundenfälschung begeht. Besteht ein dringender Tatverdacht, kommt eine Strafanzeige in Frage. So erkennen Sie einen unseriösen Hausverwalter!
Kann man die Hausverwaltung verklagen?
Ja, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann eine Hausverwaltung klagen. Der BGH hat in 2018 einzelnen Wohnungseigentümern ebenfalls ein direktes Klagerecht gegen den Verwalter eingeräumt, wenn es zu Schäden am Sondereigentum gekommen ist. Woran erkennt man einen unseriösen Hausverwalter?
Wer überprüft den Hausverwalter?
Die Verwaltungsleistung eines Hausverwalters wird im Rahmen der Belegprüfung jeweils für ein Kalenderjahr überprüft. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Verwaltungsbeirat oder ein per Beschluss bestellter Belegprüfer. Als Eigentümer haben Sie ebenfalls ein Recht zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen Ihrer WEG. Mehr zur Entlastung des Verwalters
Gibt es eine Beschwerdestelle für Hausverwaltungen?
Eine offizielle Beschwerdestelle bzw. Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen gibt es leider nicht. Das Ordnungsamt ist keine echte Aufsichtsbehörde, an die sich Eigentümer bei Streitigkeiten mit dem bestellten Verwalter wenden können. Das Ordnungsamt prüft nur, ob die formalen Voraussetzungen für eine Gewerbeerlaubnis vorliegen. Sachkundenachweis Hausverwalter
Lisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet.
Darf die HV uns mit einer negativen, fast asozialen Titulierung wie “das Problem Zimmer und die weitere Vorgehensweise”
als Punkt zur nächsten Eigentümerversammlung einbringen (ohne unser Wissen)?
Ich weiß selbst, daß ich unbequem bin und falsche Handwerkerrechnungen hinterfrage. Meine Frau hat sich aber nie um irgendwelche Dinge gekümmert und aus allem rausgehalten. Darf sie jetzt pauschal so mittituliert werden?
Interessant ist der Punkt, dass die Verwaltung TOPs, die Arbeit nach sich ziehen könnte, herunter reden und auf das nächste Jahr vertagen möchten. Wir sind gerade auf der Suche nach einer seriösen Hausverwaltung. Wir werden das mal beobachten.
habe keine Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten sondern das Protokoll. Dadurch habe ich erfahren, dass die Versammlung war. Habe der Verwalterin eine WhatsApp gesendet und noch keine Antwort erhalten.
Also im Regelfall sind es oftmals Miteigentümer, die laut und unsachlich sind. Und die Grenzen des Verwalters nicht akzeptieren wollen. Hier gibt es dann einen guten Egoismus zwischen “alten” Eigentümern, die nix ausgeben wollen, und “neuen” die oft teuer gekauft haben und ein Anrecht auf Inventionen haben (z.b. 50 Jahre alte Fenster).
Hallo, mir brennt es wirklich mit meinem folgenden Problem,
weil unsere Hausverwaltung die zweite WEG-Sitzung abhalten will, zu einer wiederholten Uhrzeit, die mir beruflich nicht möglich ist
Ich besitze drei Einheiten in einer Vierer-WEG und unsere Hausverwaltung macht schon seit Jahren mit dem Eigentümer der einen Wohnung gemeinsame Sache. Sie steht grundsätzlich immer den Leuten der einzelnen Wohnung bei. Müssen kein Rasenmähen müssen sich nicht mit Rauchen einschränken usw.
Unsere Hausverwaltung hatte vor vier Wochen bereits zu einer Sitzung eingeladen, wozu ich im Vorfeld der Hausverwaltung schriftlich mitteilte, das der Termin mir aus beruflichen Gründen nicht passt.
Die Hausverwaltung hatte darauf den Termin trotzdem stattfinden lassen und mit ihrem Lieblingseigentümer festegestellt, das sie nicht beschlussfähig war, was ich ihr aber vorher bereits mitteilte, das sie nicht beschlusfähig ist, wenn ich fehle.
Darauf hatte die Hausverwaltung von mir einen Alternativtermin genannt bekommen, mit meiner Bitte, den Termin an späte Stelle zu legen, also 18.00 Uhr, was die späteste Uhrzeit war, die von der Hausverwaltung selbst mal angeboten wurde. Nun kam vor einer Woche eine zweite Einladung zu einer weiteren Sitzung, wobei sie wieder um 15.00 Uhr einlädt und mir der Besuch deswegen abermals nicht möglich sein wird.
Wie habe ich jetzt zu handeln, ohne übergangen zu werden?
Ich habe keinen Vertreter , den ich schicken kann und es ist mir auch wichtig an der Sitzung teilzunehmen, weil unsere Hausverwaltung die Abrechnungen falsch berechnet hat, so hatte sie mir auf meine Werkstatteinheit den Gemeinschaftsstrom vom Haus mit aufgerechnet, was laut Teilungserklärung und real nicht möglich und zulässig ist.
Unsere Hausverwaltung handelt eigenmächtig, weil sie wiederholt zu einer frühen Uhrzeit einlädt und sie mir damit meine Teilnahme erschwert.
Desweiteren hatte ich darum gebeten, das mein Anliegen der Rauchregelung der Miteigentümer am Anfang der Sitzung behandelt wird, weil ich sehen wollte, ob die Miteigentümer Kompromissbereitschaft zeigen.
Darauf hat die Hausverwaltung eigenmächtig meinen für den Anfang gewünschten Punkt ans Ende der Sitzung gelegt.
Bitte gebt mir so schnell wie möglich Rückmeldungen, da ich wohl wegen dem mir zum wiederholten mal nicht möglichen Termin handeln muss, da die Sitzung schon am kommenden Freitag statt finden soll, was mir aber beruflich nicht möglich sein wird.
Viele Grüße im Voraus und vielen Dank wünscht Bernd
Perfekt Geschildert, obliegt genau den Grundsätzen der [Name der Hausverwaltung unkenntlich gemacht] in München. Kein Verantwortungsbewusstsein, skrupelloses Vorgehen, Unmenschlich, Machtorientiert und Arrogant. Eine inkompetente, egoistische Hausverwaltung die nur
die Beiräte auf seine Seite zieht, um die ET ins abseits zu stellen. Bei ET Versammlungen werden nicht nur Angestellte mitgebracht, sondern auch gleich Anwälte und Sachverständiger, wobei die Absicht einer Zielführenden Provision ist. Genauer gesagt, seht immer der Vorteil der Verwaltung im Vordergrund, nicht der der ET. K. G.
Kann die HV einen in der Einladung zur ET.-Versammlung bezeichneten TOP selbstständig und ohne Zustimmung der Eigentümer absetzen?
Ihr war im Lauf der Sitzung bewusst geworden, dass sie keine Entlastung erwarten dürfe.
Welche Möglichkeiten haben die ETer?
Bei uns ist auch Theater angesagt. Ich habe Einladungen zu Eigentümerversammlungen gar nicht erst erhalten. Ein Fenster ist defekt, was schickt die Hausverwaltung???… einen Handwerker, der für Dacharbeiten zuständig ist und nach 5 Minuten unverrichteter Dinge wieder abzieht. Fenster ist seit Ende Mai letzten Jahres defekt. Bei der Eigentümerversammlung vor über 4 Monaten wurde beschlossen, dass es repariert werden soll. Dumm nur wenn man über diese Eigentümerversammlung keine Einladung erhielt. Vor kurzem erhielt ich dann diese Infos von einem Miteigentümer und habe die Hausverwaltung gebeten mir doch bitte die Unterlagen per Post nochmal zuzuschicken. Das ist nun wieder eine Woche her, ohne das etwas kommt. Heute versucht unseren tollen Ansprechpartner telefonisch zu erreichen, keine Chance…ein Rückruf wurde mir zugesichert, kam auch nicht. Heute ist der 19.01.2021 und ich habe immer noch nicht diesen Zettel wo man die Zählerstände eingeben soll….ist mir ein absolutes Rätsel wie sie ihre Jahresabrechnung ohne meine Daten fertig stellen? Bin momentan wirklich extrem wütend und auch hilflos. Wer kann einem da helfen?
Wenn die Dinge so laufen bleibt eigentlich nur ein Anwalt für Eigentumsrecht. Vorsicht, nicht alle sind gut. Vorher genau prüfen. Ich würde mir auch keine Eigentumswohnung mehr kaufen. Miete oder ein kleines Haus ist da weit besser. Man bezahlt sehr viel Geld und hat dann eine Hausverwaltung die einem hängen lässt oder sich rausnimmt Befehle / Anweisungen zu erteilen. Es ist immer alles so lange gut wie nichts ist und die jeden Monat ihr HV Vergütung kassieren können. Ohne Anwalt für Eigentumsrecht habe einige HV Allmacht und machen was sie wollen, wie sie wollen. Dann lernt man Menschen kennen die meinen Macht ausüben zu wollen. Riesen Nachteil einer Eigentumswohnung……………. Hausverwaltungen müssen seit neustem in der Handwerkskammer eingetragen sein. Wer es all die Jahrzehnte so machen konnte muss nun nach schulen. Auch bestimmtes Handwerk muss unterliegt der Meisterpflicht und muss in der HWK eingetragen sein. Elektriker, Heizungsbauer und Sanitär z.B. Oft werden billigere Handwerker genommen die dies nicht gelernt haben. Dies alles ist Verbraucherunfreundliche geregelt. Niemand muss vorher fragen ob jemand das Handwerk ausüben darf. Nur wenn dann was passiert kann es auffallen, kann, muss nicht. Man selber oder ein Anwalt muss eine berechtigte Anfrage an die jeweilige HWK senden und kann dann Auskunft bekommen. Wenn die HV schriftlich Kenntnis hat es darf ein Handwerker dies laut HWK nicht ausüben darf die HV diesen Handwerker nicht mehr einsetzen. Leider wird es oftmals dennoch getan. Das sind halt die deutschen Gesetze. Es geht kaum korrekt, anders aber meist. Ohne Anwalt kommt man mit solchen HV kaum noch weiter. Ich / wir haben es ja selbst. Wasserschaden am Gemeinschaftseigentum bei uns um Bad. Wohngebäude wollte nicht alles bezahlen und mir wollte man die Vorarbeiten aufs Auge drücken. Der angebliche Heizungsbauer / Sanitär welcher hier dafür verantwortlich ist arbeitet fleißig weiter?????? HWK hat Auskunft erteilt, er steht als Schlosser eingetragen??? HV hat Kenntnis und macht gerade weiter so. Bad seit 03. Dezember 2020 aufgerissen. Ohne Anwalt wären noch nicht einmal die Vorarbeiten erledigt und dies war nur noch ein Kompromiss. Selbst ein ungelernter Arbeiter müsste wissen das Abwasser Gefälle braucht um ordentlich abzulaufen, + ggf. noch wie man die Rohre gescheit zusammen steckt?????? Na ja, jetzt sind wir die Bösen aber dennoch, ohne Anwalt geht es in so Fällen nicht mehr. Man muss auch bedenken, HV und Handwerker kennen sich oft über sehr viele Jahre, die tun sich nichts an gegenseitig……………………………….. So ist das leider. Wenn man Probleme hat, ja dann lernt man wie man vor dem Kauf so einer Wohnung belogen wurde.
Da stimme ich voll und ganz zu, denn ich kann das alles bestätigen.
Und Achtung!!
Seit der Novellierung des WEG-Rechts hat der Durchschnittsbuerger kaum noch eine Chance den Verwalter zu verklagen, da er dies innerhalb von 4 wochen machen muss – nach der alljährlich stattgefundenen Versammlung.
Doch dazu muss man auch die “Machenschaften” des Verwalters durchschauen bzw. entlarven. Dies können viele Eigentümer nicht. Denn der Verwalter zeigt sich gern während der Versammlungen von seiner besten Seite. …… Fehler werden vertuscht. Und so weiter ….. und so fort.
Alles erlebt mit einem früheren Verwalter.
Der Vertrag mit unserer Hausverwaltung endet im April. Beschlüsse wurden nicht umgesetzt, es gibt keine Jahresbrechnung. Eine Einladung zu einer ordentlichen Versammlung gibt es nicht. Auch macht die Hausverwaltung nicht den Eindruck als würde sie es tun. Was können wir tun?
Die Hausverwaltung des Objektes in dem meiner 86 jährigen Mutter eine ETW besitzt kommuniziert nur digital über einen Kundenportal mit den Eigentümern.
Meine Mutter verfügt jedoch weder über elektronische Geräte noch über das entsprechende Wissen.
Ist die Hausverwaltung in solchen Fällen verpflichtet schriftlich in Papierform zu kommunizieren?
Darf die HV uns mit einer negativen, fast asozialen Titulierung wie “das Problem Zimmer und die weitere Vorgehensweise”
als Punkt zur nächsten Eigentümerversammlung einbringen (ohne unser Wissen)?
Ich weiß selbst, daß ich unbequem bin und falsche Handwerkerrechnungen hinterfrage. Meine Frau hat sich aber nie um irgendwelche Dinge gekümmert und aus allem rausgehalten. Darf sie jetzt pauschal so mittituliert werden?
Interessant ist der Punkt, dass die Verwaltung TOPs, die Arbeit nach sich ziehen könnte, herunter reden und auf das nächste Jahr vertagen möchten. Wir sind gerade auf der Suche nach einer seriösen Hausverwaltung. Wir werden das mal beobachten.
habe keine Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten sondern das Protokoll. Dadurch habe ich erfahren, dass die Versammlung war. Habe der Verwalterin eine WhatsApp gesendet und noch keine Antwort erhalten.
Also im Regelfall sind es oftmals Miteigentümer, die laut und unsachlich sind. Und die Grenzen des Verwalters nicht akzeptieren wollen. Hier gibt es dann einen guten Egoismus zwischen “alten” Eigentümern, die nix ausgeben wollen, und “neuen” die oft teuer gekauft haben und ein Anrecht auf Inventionen haben (z.b. 50 Jahre alte Fenster).
Hallo, mir brennt es wirklich mit meinem folgenden Problem,
weil unsere Hausverwaltung die zweite WEG-Sitzung abhalten will, zu einer wiederholten Uhrzeit, die mir beruflich nicht möglich ist
Ich besitze drei Einheiten in einer Vierer-WEG und unsere Hausverwaltung macht schon seit Jahren mit dem Eigentümer der einen Wohnung gemeinsame Sache. Sie steht grundsätzlich immer den Leuten der einzelnen Wohnung bei. Müssen kein Rasenmähen müssen sich nicht mit Rauchen einschränken usw.
Unsere Hausverwaltung hatte vor vier Wochen bereits zu einer Sitzung eingeladen, wozu ich im Vorfeld der Hausverwaltung schriftlich mitteilte, das der Termin mir aus beruflichen Gründen nicht passt.
Die Hausverwaltung hatte darauf den Termin trotzdem stattfinden lassen und mit ihrem Lieblingseigentümer festegestellt, das sie nicht beschlussfähig war, was ich ihr aber vorher bereits mitteilte, das sie nicht beschlusfähig ist, wenn ich fehle.
Darauf hatte die Hausverwaltung von mir einen Alternativtermin genannt bekommen, mit meiner Bitte, den Termin an späte Stelle zu legen, also 18.00 Uhr, was die späteste Uhrzeit war, die von der Hausverwaltung selbst mal angeboten wurde. Nun kam vor einer Woche eine zweite Einladung zu einer weiteren Sitzung, wobei sie wieder um 15.00 Uhr einlädt und mir der Besuch deswegen abermals nicht möglich sein wird.
Wie habe ich jetzt zu handeln, ohne übergangen zu werden?
Ich habe keinen Vertreter , den ich schicken kann und es ist mir auch wichtig an der Sitzung teilzunehmen, weil unsere Hausverwaltung die Abrechnungen falsch berechnet hat, so hatte sie mir auf meine Werkstatteinheit den Gemeinschaftsstrom vom Haus mit aufgerechnet, was laut Teilungserklärung und real nicht möglich und zulässig ist.
Unsere Hausverwaltung handelt eigenmächtig, weil sie wiederholt zu einer frühen Uhrzeit einlädt und sie mir damit meine Teilnahme erschwert.
Desweiteren hatte ich darum gebeten, das mein Anliegen der Rauchregelung der Miteigentümer am Anfang der Sitzung behandelt wird, weil ich sehen wollte, ob die Miteigentümer Kompromissbereitschaft zeigen.
Darauf hat die Hausverwaltung eigenmächtig meinen für den Anfang gewünschten Punkt ans Ende der Sitzung gelegt.
Bitte gebt mir so schnell wie möglich Rückmeldungen, da ich wohl wegen dem mir zum wiederholten mal nicht möglichen Termin handeln muss, da die Sitzung schon am kommenden Freitag statt finden soll, was mir aber beruflich nicht möglich sein wird.
Viele Grüße im Voraus und vielen Dank wünscht Bernd
Perfekt Geschildert, obliegt genau den Grundsätzen der [Name der Hausverwaltung unkenntlich gemacht] in München. Kein Verantwortungsbewusstsein, skrupelloses Vorgehen, Unmenschlich, Machtorientiert und Arrogant. Eine inkompetente, egoistische Hausverwaltung die nur
die Beiräte auf seine Seite zieht, um die ET ins abseits zu stellen. Bei ET Versammlungen werden nicht nur Angestellte mitgebracht, sondern auch gleich Anwälte und Sachverständiger, wobei die Absicht einer Zielführenden Provision ist. Genauer gesagt, seht immer der Vorteil der Verwaltung im Vordergrund, nicht der der ET. K. G.
Kann die HV einen in der Einladung zur ET.-Versammlung bezeichneten TOP selbstständig und ohne Zustimmung der Eigentümer absetzen?
Ihr war im Lauf der Sitzung bewusst geworden, dass sie keine Entlastung erwarten dürfe.
Welche Möglichkeiten haben die ETer?
Bei uns ist auch Theater angesagt. Ich habe Einladungen zu Eigentümerversammlungen gar nicht erst erhalten. Ein Fenster ist defekt, was schickt die Hausverwaltung???… einen Handwerker, der für Dacharbeiten zuständig ist und nach 5 Minuten unverrichteter Dinge wieder abzieht. Fenster ist seit Ende Mai letzten Jahres defekt. Bei der Eigentümerversammlung vor über 4 Monaten wurde beschlossen, dass es repariert werden soll. Dumm nur wenn man über diese Eigentümerversammlung keine Einladung erhielt. Vor kurzem erhielt ich dann diese Infos von einem Miteigentümer und habe die Hausverwaltung gebeten mir doch bitte die Unterlagen per Post nochmal zuzuschicken. Das ist nun wieder eine Woche her, ohne das etwas kommt. Heute versucht unseren tollen Ansprechpartner telefonisch zu erreichen, keine Chance…ein Rückruf wurde mir zugesichert, kam auch nicht. Heute ist der 19.01.2021 und ich habe immer noch nicht diesen Zettel wo man die Zählerstände eingeben soll….ist mir ein absolutes Rätsel wie sie ihre Jahresabrechnung ohne meine Daten fertig stellen? Bin momentan wirklich extrem wütend und auch hilflos. Wer kann einem da helfen?
Mein HV hat ihre Gebühren um 58 % erhöht und 4 von 6 Eigentümer haben zugestimmt. Was kann ich dagegen tun ?
Wenn die Dinge so laufen bleibt eigentlich nur ein Anwalt für Eigentumsrecht. Vorsicht, nicht alle sind gut. Vorher genau prüfen. Ich würde mir auch keine Eigentumswohnung mehr kaufen. Miete oder ein kleines Haus ist da weit besser. Man bezahlt sehr viel Geld und hat dann eine Hausverwaltung die einem hängen lässt oder sich rausnimmt Befehle / Anweisungen zu erteilen. Es ist immer alles so lange gut wie nichts ist und die jeden Monat ihr HV Vergütung kassieren können. Ohne Anwalt für Eigentumsrecht habe einige HV Allmacht und machen was sie wollen, wie sie wollen. Dann lernt man Menschen kennen die meinen Macht ausüben zu wollen. Riesen Nachteil einer Eigentumswohnung……………. Hausverwaltungen müssen seit neustem in der Handwerkskammer eingetragen sein. Wer es all die Jahrzehnte so machen konnte muss nun nach schulen. Auch bestimmtes Handwerk muss unterliegt der Meisterpflicht und muss in der HWK eingetragen sein. Elektriker, Heizungsbauer und Sanitär z.B. Oft werden billigere Handwerker genommen die dies nicht gelernt haben. Dies alles ist Verbraucherunfreundliche geregelt. Niemand muss vorher fragen ob jemand das Handwerk ausüben darf. Nur wenn dann was passiert kann es auffallen, kann, muss nicht. Man selber oder ein Anwalt muss eine berechtigte Anfrage an die jeweilige HWK senden und kann dann Auskunft bekommen. Wenn die HV schriftlich Kenntnis hat es darf ein Handwerker dies laut HWK nicht ausüben darf die HV diesen Handwerker nicht mehr einsetzen. Leider wird es oftmals dennoch getan. Das sind halt die deutschen Gesetze. Es geht kaum korrekt, anders aber meist. Ohne Anwalt kommt man mit solchen HV kaum noch weiter. Ich / wir haben es ja selbst. Wasserschaden am Gemeinschaftseigentum bei uns um Bad. Wohngebäude wollte nicht alles bezahlen und mir wollte man die Vorarbeiten aufs Auge drücken. Der angebliche Heizungsbauer / Sanitär welcher hier dafür verantwortlich ist arbeitet fleißig weiter?????? HWK hat Auskunft erteilt, er steht als Schlosser eingetragen??? HV hat Kenntnis und macht gerade weiter so. Bad seit 03. Dezember 2020 aufgerissen. Ohne Anwalt wären noch nicht einmal die Vorarbeiten erledigt und dies war nur noch ein Kompromiss. Selbst ein ungelernter Arbeiter müsste wissen das Abwasser Gefälle braucht um ordentlich abzulaufen, + ggf. noch wie man die Rohre gescheit zusammen steckt?????? Na ja, jetzt sind wir die Bösen aber dennoch, ohne Anwalt geht es in so Fällen nicht mehr. Man muss auch bedenken, HV und Handwerker kennen sich oft über sehr viele Jahre, die tun sich nichts an gegenseitig……………………………….. So ist das leider. Wenn man Probleme hat, ja dann lernt man wie man vor dem Kauf so einer Wohnung belogen wurde.
Leider gibt es eine Vielzahl unseriöser Verwalter. Und eine noch größere Anzahl unwissender Eigentümer.
Man könnte wie Lafontaine (Die Fabeln) sagen:
Die Wohnungseigentümer sind die Schafe
Die Hausverwalter die Wölfe…
Da stimme ich voll und ganz zu, denn ich kann das alles bestätigen.
Und Achtung!!
Seit der Novellierung des WEG-Rechts hat der Durchschnittsbuerger kaum noch eine Chance den Verwalter zu verklagen, da er dies innerhalb von 4 wochen machen muss – nach der alljährlich stattgefundenen Versammlung.
Doch dazu muss man auch die “Machenschaften” des Verwalters durchschauen bzw. entlarven. Dies können viele Eigentümer nicht. Denn der Verwalter zeigt sich gern während der Versammlungen von seiner besten Seite. …… Fehler werden vertuscht. Und so weiter ….. und so fort.
Alles erlebt mit einem früheren Verwalter.
Der Vertrag mit unserer Hausverwaltung endet im April. Beschlüsse wurden nicht umgesetzt, es gibt keine Jahresbrechnung. Eine Einladung zu einer ordentlichen Versammlung gibt es nicht. Auch macht die Hausverwaltung nicht den Eindruck als würde sie es tun. Was können wir tun?
Hallo eine Frage. Die Eigentümerin ist in ein Pflegeheim und sofort kam der Verwalter a die Erbin und wollte die Wohnung kaufen . Kann er das?
Die Hausverwaltung des Objektes in dem meiner 86 jährigen Mutter eine ETW besitzt kommuniziert nur digital über einen Kundenportal mit den Eigentümern.
Meine Mutter verfügt jedoch weder über elektronische Geräte noch über das entsprechende Wissen.
Ist die Hausverwaltung in solchen Fällen verpflichtet schriftlich in Papierform zu kommunizieren?