
Was auch immer im Leben dazwischen kommen mag: Ein neuer Job in einer anderen Stadt, der Bau eines Eigenheims oder einfach der Umzug in ein lebhafteres Viertel – manchmal geht es nicht ohne die Kündigung eines Mietvertrages. Beide Parteien, sowohl Mieter als auch Vermieter, sind in der Regel an die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist gebunden. Welche Ausnahmen es gibt, wie man rechtssicher einen Mietvertrag kündigt und weitere Informationen hier in dem folgenden Beitrag! Am Ende stehen zudem kostenlose Muster zur individuellen Befüllung und für die jeweilige Kündigungssituation – z. B. fristlos oder fristgerecht – zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Fristen zur Kündigung der Mietwohnung: das ist zu beachten!

Die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietwohnung beträgt in der Regel drei Monate, sofern nicht anders im Mietvertrag vermerkt. Zu beachten ist, dass der Mieter jedoch nur zum Monatsende kündigen kann. Im Klartext bedeutet dies, dass, wenn der angebrochene bzw. aktuelle Monat Berücksichtigung finden soll, der Vermieter die Kündigung spätestens am dritten Werktags des Monats auf dem Tisch haben muss.
Im Rahmen eines Umzugs fällt meistens viel an. Fangen Sie wirklich rechtzeitig an, die Formalitäten wie Kündigung des Mietvertrags oder die Vorvermieterbescheinigung anzugehen. Wenn dem Vermieter die Kündigung der Mietwohnung nicht im Rahmen der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen zugeht, verlängert sich die Frist um einen Monat. Denken Sie also daran, das Kündigungsschreiben Ihres Mietvertrags rechtzeitig aufzusetzen und zur Post zu bringen. Gerade dann, wenn Feiertage anstehen, ist es ratsam, lieber einen Tag früher ein Einschreiben zu versenden.Steht schon der Termin für die Wohnungsübergabe, können Sie hier ein kostenlostes Wohnungsübergabeprotokoll herunterladen.
Formalitäten der Kündigung des Mietvertrags

Um wirklich sicher zu gehen, dass alle formal gültigen Kriterien zur Kündigung des Mietvertrags eingehalten werden, ist die schriftliche Form zu wahren. Nicht per WhatsApp, nicht via Facebook, nicht via Fax und auch nicht per E-Mail, sondern klassisch via schriftlicher Vorlage muss ein Mietvertrag beendet werden: Besonders sicher gehen Sie, wenn Sie gleichzeitig ein Einschreiben via Einwurf versenden und ebenfalls eine Kündigung via E-Mail verschicken. Damit gehen Sie – wie bei den meisten anderen schriftlichen Kündigungswegen – auf Nummer sicher. Am Ende des Beitrages sind zahlreiche kostenlose Muster als Vorlage für die jeweilige Wohnsituation zum Download verfügbar.
Natürlich können Sie eine Kündigung des Mietvertrags auch selbst ausformulieren. Achten Sie dann darauf, dass Inhalt des Kündigungsschreibens die folgenden Angaben beinhaltet:
- Ort und Datum
- Ihre aktuelle Anschrift, ggf. die neue Adresse, sofern schon bekannt
- die genaue Adresse der Wohnung, die Sie kündigen wollen
- das Datum, an dem der Mietvertrag zustande kam
- die Angabe zur Kündigungsart: fristgemäß, fristlos oder im Rahmen einer Sonderkündigung
- Angabe zum privaten oder gewerblichen Mietverhältnis
- Widerruf der Einzugsermächtigung
- Schriftliche Bestätigung der Kündigung sollte angefordert werden
- Terminvorschlag zur Übergabe erwähnen und/oder um Übergabetermin bitten
- Unterschrift aller (!) im Vertrag benannten Mieter
Befristeten Mietvertrag kündigen: so geht es!
Eine vorzeitige Kündigung von befristeten Mietverträgen ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Gründe, die eine vorzeitige Kündigung ermöglichen, wären beispielsweise:
- der Mieter wird als Beamter oder Soldat versetzt
- eine Modernisierung der Wohnung führt zu einer Erhöhung der Miete
- der Mieter ist durch das Wohnen Gesundheitsgefahren ausgesetzt
Fristlos kündigen? Gewusst wie!

Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt für unbefristete Mietverträge, seit dem Jahr 2005 gilt die bis Für eine fristlose Kündigung hingegen gibt es bestimmte Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Dies Gründe müssen auch stets in dem schriftlich übermittelten Kündigungsschreiben vermerkt werden! Die bisher gültige Regelung für Altverträge in Form von gestaffelten Fristen für Mieter wie sie bis 2005 noch zu beachten war, gilt nicht mehr.
Ohne bestimmte Gründe und deren Angabe im Kündigungsschreiben wird es mit der fristlosen Kündigung schwer bis unmöglich. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vorher, welche Gründe erfolgversprechend sind.
Im Fazit ist es so, dass für eine sehr kurzfristige Kündigung dass bestimmte Gründe vorhanden sein müssen, die eine Weiterführung nicht zumutbar machen und eine fristlose Kündigung erlauben.
Zu den besonderen Gründen, die eine fristlose Kündigung des Mietvertrages gestatten, gehören unter anderem:
- Mieterhöhung nach Modernisierung: Dies gestattet dem Mieter eine Kündigung bis zum Ende des Folgemonats.
- Für Staffelmietverträge – unabhängig von ihrer eigentlichen Laufzeit – gilt, dass diese zum Ende des vierten Jahres gekündigt werden dürfen
- Sind erhebliche Mängel zu beanstanden, kann ein Mieter eine fristlose Kündigung initiieren. Dies gilt ebenfalls für den Fall einer Störung des Hausfriedens durch den Vermietenden, was ebenfalls (mit Nachweis) zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
- Findet eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete statt, kann der Mieter mit einer zweimonatigen Frist kündigen. Zum Ende des Monats, welcher vor dem Beginn der Erhöhung liegt, kann dann gekündigt werden.
- Im Fall eines Todes des Mieters haben die Angehörigen die Option, den Mietvertrag innerhalb eines Monats zu kündigen, sofern diese den Mietvertrag nicht mitunterzeichnet haben.
- Sonderfall sozialer Wohnungsbau: Das Mietverhältnis kann am Ende des Folgemonats beendet werden, sollte eine Mieterhöhung angekündigt werden. Mieter können dann bis zu maximal drei Tage nach dem Start der Mieterhöhung kündigen.
Ihren Mietvertrag einfach kündigen: Kostenlose Muster (Word / PDF) zum Download hier!

Die hier erhältlichen kostenlosen Muster im MS Word-Format können ganz einfach angepasst und auf Ihre persönliche Kündigungssituation individuell abgestimmt werden.
Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterzeichnen!
Wenn Sie bereits eine neue Anschrift benennen können, erwähnen Sie diese zudem bitte in dem Schriftstück. Die hier angebotenen Muster für die Kündigung des Mietvertrags sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben.






Kündigung Mietvertrag: kostenlose PDF-Vorlagen zum Ausrucken und Ausfüllen!



Formular für die Kündigung eines Mietvertrages


Über die Autorin
Lisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet.