
Jeder, der eine Mietwohnung selber vermietet oder mieten möchte, kennt das Thema Bürgschaft: Gerade für jüngere Leute, die über wenig oder über gar kein Einkommen verfügen, ist eine Elternbürgschaft oft der einzige Weg zu einer Wohnung. Eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein Studium an einem anderen Wohnort wäre ohne eine entsprechende Mietsicherheit, die dann von Dritten bereitgestellt wird, nur schwer möglich. Nicht jeder junge Mensch erhält Bafög oder andere Arten der Förderung wie beispielsweise ein Stipendium – und jeder, der einmal den bürokratischen und mitunter sehr langwierigen Prozess der Antragstellung kennenlernen durfte, weiß, dass an einer Elternbürgschaft für eine Mietwohnung oft kein Weg vorbeiführt. Um den ganzen Prozess des Umziehens ein wenig zu erleichtern, gibt es im Nachfolgenden einige Informationen rund um das Thema Elternbürgschaft und zu möglichen Alternativen. Zum Download gibt es zudem kostenlose Muster als Vorlage für die Elternbürgschaft am Ende des Blogbeitrags.
Inhaltsverzeichnis
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Die Wohnraumsituation ist in den großen Städten und Ballungsgebieten sehr angespannt. Nicht selten suchen Auszubildene und Studierende teilweise sehr lange nach einer Mietwohnung. Ohne eine entsprechende Elternbürgschaft kann oft kein Mietvertrag unterschrieben werden.
Was ist eine Elternbürgschaft?
Möchten Kinder eine Wohnung mieten, besteht über die Elternbürgschaft die Möglichkeit, dass dem Vermieter ein Schutz vor Schäden an der Wohnung oder durch Mietausfall geboten wird. Eltern haften dann in diesen Fällen gegenüber dem Vermieter finanziell.
Der Unterschied zwischen selbstschuldnerischer Bürgschaft und Ausfallbürgschaft: Gut zu wissen!
Wenn Sie als Vermieter nun eine Elternbürgschaft fordern möchten oder Sie als Elternteil eine solche Elternbürgschaft einreichen sollen, ist es wichtig zu wissen, welche Formen der Bürgschaften existieren. Die Begrifflichkeiten helfen zu verstehen, welche Art der Bürgschaft welche Vor- und Nachteile für Vermieter wie Mieter respektive deren Eltern bietet. Diese Formen der Elternbürgschaft existieren:
- Die Ausfallbürgschaft: Wird eine derartige Bürgschaft im Mietvertrag festgelegt, dann ist der Bürge dann in der Haftung, wenn alle Sicherheiten nachweislich bereits verwertet werden. Im Zuge einer Ausfallbürgschaft sind Eltern also dann lediglich für den verbleibenden Restanteil in der Haftung. Dies ist jedoch nicht die von den meisten Vermietern präferierte Form der Bürgschaft.
- Die selbstschuldnerische Elternbürgschaft: Bei dieser Form der Sicherheit ist es so, dass der Vermieter sich direkt an den bürgenden Elternteil wenden kann, sollten beispielsweise Mietzahlungen nicht getätigt worden sein. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter grundsätzlich in der Lage wäre, das Geld für die Miete aufzubringen.
Wofür bei einer Elternbürgschaft gehaftet werden kann!

Warum die selbstschuldnerische Haftung problematisch sein kann: Auf emotionaler Ebene mag man als Elternteil natürlich sofort ja zur Bürgschaft sagen, aber aufgepasst: Ohne Weiteres von der Bürgschaft zurückzutreten, ist nicht möglich. Die eigenen finanziellen Ressourcen müssen realistisch eingeschätzt werden und zusätzlich – wenn auch nur für einen Zeitraum – einen weiteren Mietbetrag nebst Mietnebenkosten für eine weitere Wohnung entrichten zu müssen, ist für viele Eltern nicht zwingend möglich. Phasen der Krankheit bei Selbstständigen etwa sind ein Risiko.
Wichtig ist die realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Resourcen bei der Elternbürgschaft. Schnell vermischt sich die Sachebene mit der emotionalen Ebene. Ist man wirklich in der Lage, zur Not über mehrere Monate eine weitere Miete zu übernehmen?
Für die Elternbürgschaft im Zuge einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gilt, dass Vermieter die Haftung für Schäden in der Wohnung, für nicht gezahlte Nebenkosten und für Mietrückstände übernehmen müssen. Sogar für Räumungskosten muss gezahlt werden. Obacht ist auch geboten, wenn Eltern freiwillig und ohne Aufforderung eine Mietbürge anbieten. Gemäß einem BGH-Urteil aus dem Jahr 1990 gibt es keine Höchstgrenze für die Haftung nach §551 Absatz 1.
Wie die hohe Nachfrage die Elternbürgschaft erforderlich macht!

Auch ein anderes BGH-Urteil dürfte für Vermieter wie Mieter interessant sein: Am 30. Juni 2004 wurde festgelegt, dass die Sicherheiten zusammen zählen. Maximal drei Monatskaltmieten als Sicherheit dürfen folglich hinterlegt werden. Natürlich ist es so, dass gerade für Mietinteressierte, die in großen Städten oder Ballungsräumen auf der Suche nach einer Mietwohnung sind und aufgrund ihrer Einkommens- bzw. Lebenssituation auf eine Elternbürgschaft angewiesen sind, der Wohnungsmarkt überaus angespannt ist. Bevorzugt werden beispielsweise meist Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und kinderlose Paare mit doppeltem Einkommen. Junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren oder ein Studium starten, verfügen meist nicht über ein großes Einkommen, welches eine Miete samt Mietnebenkosten allein trägt. Die große Nachfrage, besonders zum Start von Ausbildungen oder zum Sommer- und Wintersemester, stellt Vermieter wie Wohnungssuchende immer wieder vor Herausforderungen. Mündlich wird von beiden Seiten viel gesagt und vielleicht auch das ein oder andere versprochen, was sich in den Nachweisen und Verträgen dann nicht mehr exakt so wiederfindet. Schnell unterschreiben Eltern daher alles, was man ihnen vorsetzt: Verträge mit Staffelmieten etwa oder Mietverträge mit ungültigen Klauseln.
Setzen Sie sich am besten schon Monate, bevor ein Auszug geplant ist, mit den einzelnen Möglichkeiten der Mietsicherheit wie etwa einer Elternbürgschaft auseinander!
Viele Vermieter haben von einem Mietaval oder einer Mietbürgschaft über einen Drittanbieter außerdem noch nichts gehört und verlangen umgehend eine klassische Überweisung der Kaution. Warum nicht, sie können es ja so handhaben – der nächste Mietinteressent ist garantiert gut vorbereitet und hat bereits alle Dokumente in einer Bewerbung um eine Wohnung zusammengefasst und ist vor allem zahlungswillig. Tipp für die Wohnungsbewerbung: Direkt die Eltern als Bürgen – möglichst in Form einer Ausfallbürgschaft – im Anschreiben erwähnen, sofern diese einverstanden sind!
FAQ zur Elternbürgschaft
Wie schreibe ich eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft ist stets schriftlich in Form eines Dokuments festzuhalten. In dieser werden Gläubiger, Bürge – und bei einer Mietkaution die Wohnung (Mietbürgschaft) – genannt. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung einer Vorlage. Kostenlose Vorlagen zur Elternbürgschaft
Wie bekomme ich eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft kann vom Vermieter nur dann gefordert werden, wenn eine Kaution in Höhe von 1,5 Nettokaltmieten hinterlegt wird. Darüber hinaus ist selbstverständlich die Zustimmung der Eltern erforderlich, damit diese das Bürgschaft unterzeichnen. Vorlagen - Elternbürgschaft
Wie funktioniert eine Elternbürgschaft?
Bei einer Elternbürgschaft bürgen beide Eltern oder ein Elternteil gegenüber dem Vermieter für ein Kind, das eine Wohnung mietet. Verursacht das Kind Mietschulden oder Schäden an der Mietsache, haften die Eltern / das Elternteil finanziell.
Die Elternbürgschaft im Fazit

Umgekehrt ist es verständlich, dass sich Vermieter absichern möchten und keine Mietausfälle hinnehmen möchten. Einen unzuverlässigen Mieter loszuwerden, der nicht zahlt und nur Ärger bereitet, ist wirklich nicht einfach. Arbeitet eine WEG- oder Mietverwaltung in einer Liegenschaft zudem nicht ergebnisorientiert und kostenbewusst, können durchaus hohe monatliche Beträge auflaufen, die allein durch die Kosten für die Instandhaltungsrücklage oder eine aufwendig zu pflegende Außenanlage entstehen. Somit wird auch klar, wie wichtig eine effizient und genau arbeitende Verwaltung ist, die pünktlich Abrechnungen erstellt und einen Blick auf ausufernde Nebenkosten hat. Sonst lohnt sich das Vermieten für Privatpersonen immer weniger – große Gesellschaften, die gleichzeitig auch die Miethausverwaltung anbieten und eine Menge an Wohnungen haben erwirtschaften im Schnitt sehr viel Gewinn.
Ohne eine Elternbürgschaft oder eine andere Form der Mietsicherheit haben Auszubildende oder Studierende wenig Chancen auf dem Wohnungsmarkt.
Bei Privatpersonen, die vermieten, muss das nicht zwingend der Fall sein! Je nach Ausstattung und Sanierungszustand des Hauses ist das Vermieten von sehr vielen Faktoren abhängig, die über die Wirtschaftlichkeit entscheiden. Ein entscheidener Faktor ist auch die Lage der Immobilie. Im abgelegenen ländlichen Raum, der von viel Leerstand geprägt ist, sieht es ganz anders aus als in einer Großstadt wie München, Hamburg oder Stuttgart. Eine Elternbürgschaft schützt im Fazit vor Zahlungsausfällen wie nicht entrichteten Nebenkosten, Mieten oder sogar Räumungskosten.
Alternativen zur Elternbürgschaft? Es gibt sie!

Volljährige und solvente Verwandte kommen natürlich ebenfalls in Frage, wenn es um eine Bürgschaft bei einer Mietwohnung geht. Alternativ gibt es jedoch noch den Mietaval, bereitgestellt von Banken, oder eine Mietkaution von Versicherungen. Dafür gibt es aber nicht so viele Anbieter, nicht jede Bank oder jede Versicherung bietet eine Mietsicherheit an. In der Regel läuft dies bei den wenigen Bankhäusern, bei denen dies der Fall ist, auch nur, wenn über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein regelmäßiger und ausreichender Zahlungseingang verbucht wurde. Auch sind beide Formen der Bereitstellung der Mietsicherheit für Mieter ein nicht günstiges Angebot, sondern durchaus, je nach den genauen Konditionen des Vertragsanbieters, mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Für Vermieter hingegen bietet eine Absicherung via Bank oder Versicherung nur Vorteile – ebenso wie eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft.
Kostenlose Muster für die Elternbürgschaft!
Um den Schritt in die ersten eigenen vier Wände zu erleichtern, gibt es hier im Nachfolgenden kostenlose Muster für die Elternbürgschaft im MS Word Format. Die Vorlagen lassen sich nach dem Download ganz schnell anpassen und individuell mit den eigenen Daten befüllen. So geht es entspannter an den Umzug! Es gibt schließlich genug Verwaltungsvorgänge, um die man sich während eines Wohnortwechsels kümmern muss. Ein Hinweis dazu: Alle kostenlosen Muster der Elternbürgschaften sind unverbindliche Beispiele. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung.





Über die Autorin
Lisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet.