Welche Versicherungen sind für Wohnungseigentümer wichtig?

Es gibt viele Versicherungen für Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnung versichern wollen.

Versicherungen sind, ebenso wie viele Fragestellungen rund um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, vielleicht auf den ersten Blick nicht das spannendste Thema, mit dem man gerne die Freizeit verbringt. Dennoch kommt man nicht drum herum, sich damit auseinanderzusetzen, denn der eigene Besitz sollte ausreichend abgesichert sein – weder zu teuer überversichert, noch unterversichert. Bei einer Eigentumswohnung geht es meistens um Geldbeträge im sechsstelligen Bereich sowie um Hausrat, der sich oft im fünfstelligen Bereich bewegt. Leicht kann es passieren, dass etwas schief geht und dann gleich einiges auf einmal. An dieser Stelle sollen Versicherungen für einen ausreichenden Schutz sorgen, damit man ganz beruhigt die eigene Wohnung nutzen kann – ob als Selbstnutzer oder als Vermieter. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Versicherungen für eine Eigentumswohnung gegeben und auch darauf eingehen, welche Versicherungen als besonders wichtig gelten. Letztendlich ist der Versicherungsschutz immer eine individuelle Angelegenheit, denn jeder Mensch befindet sich in einer ganz unterschiedlichen finanziellen wie persönlichen Lebenssituation und hat darüber hinaus eigene Präferenzen, wie viel Schutz erforderlich ist. Es gibt gemäß Wohnungseigentumsgesetz §21 Absatz 5 Punkt 3 Pflichtversicherungen sowie jede Menge freiwillige Optionen im Bereich des Versicherungsschutzes für die WEGs.

Versicherungen im Überblick

Gebäudeversicherung
Elementarschaden-Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Hausratversicherung
Wohnungshaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Beiratshaftpflichtversicherung
Mietausfallversicherung
Restschuldversicherung
Heizöltankversicherung / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gebäudeversicherung: essenziell und für Wohnungseigentümergemeinschaften unumgehbar

Über die Sinnhaftigkeit vieler Versicherungen kann man diskutieren – die Gebäudeversicherung ist jedoch wirklich relevant.

Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung ist Pflicht bei Wohneigentum.
Ohne eine Gebäudeversicherung geht nichts. Das WEG spricht nur von einer Feuerversicherung. In der Regel beinhaltelt eine Gebäudeversicherung jedoch aus der Dreierkombination Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel.

Es ist oft so, dass das Wohneigentum den größten Teil eines Vermögens ausmacht, dementsprechend viele Versicherungen rund um die Immobilie gibt es. Wenn Sie Neu-Eigentümer sind und vorher ein Haus besessen haben oder in einer Mietwohnung gewohnt haben, dann tauchen die ein oder anderen Fragen rund um den Versicherungsschutz auf. Versicherungen, die Sie als ehemaliger oder noch-Hausbesitzer kennen dürften, tauchen als alte Bekannte wieder auf. So beispielsweise die Gebäudeversicherung. Sie ist eine sogenannte Pflichtversicherung für alle Häuser und Wohnungen und um den Schutz müssen Sie sich als [Neu-]Mitglied einer WEG nicht einzeln kümmern, denn diese Art der Versicherung wird von der Gemeinschaft getragen. Es gibt sicher einen bestehenden Vertrag, wenn Sie Wohneigentum in einer WEG erwerben. Eine Gebäudeversicherung ist ein Kombiprodukt, welches die Immobilie und die Nebengebäude wie zu Beispiel Garagen gegen Feuer, Leitungswasser und Rohrbrüche, Sturm und Hagel sowie Blitzeinschläge absichert.

Die Elementarschaden-Haftpflichtversicherung für WEGs

Ganz viele Faktoren bestimmen, ob eine Elementarschaden-Haftpflicht infrage kommt. Gibt es kein Risiko durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen, kann man die Diskussion darüber getrost vertagen.

Elementarschaden Haftpflicht ist teilweise sehr sinnvoll, aber teuer für Wohnungseigentümer.
Nicht jede WEG liegt an einem Fluss oder in Gefahrenlage. Je nach Vorkommnissen kann eine Elementarschaden-Haftpflicht für WEGs sehr teuer werden.

Eine Elementarschaden-Haftpflichtversicherung läuft ebenfalls über die Gemeinschaft und muss daher nicht von den Eigentümern einzeln abgeschlossen werden. Sie schützt vor Naturgewalten wie etwa Hochwasser, Lawinen, Erdrutsche oder ähnlichen Vorkommnissen. Verpflichtend wie die Gebäudeversicherung ist sie allerdings nicht. Je nach Lage ist diese Elementarschaden-Haftpflicht entweder viel zu teuer und wird aufgrund des hohen Preises folglich von vielen Eigentümern abgelehnt, kann sich aber als sinnvoll erweisen. Gerade bei der Elementarschaden-Haftpflichtversicherung ist ein Abwägen der Gefahrenlage (beispielsweise Lage der Liegenschaft an einem Fluss) sinnvoll. Sollte es dort schon einmal zu einer Überschwemmung gekommen sein und die WEG nicht gegen Elementarschäden versichert gewesen, ist ein solches Objekt zu einem späteren Zeitpunkt oft nur schwer oder als Risikoort gar nicht versicherbar. Eine gute Hausverwaltung wird Sie in diesem Fall gut beraten, eine unseriöse hingegen den Eigentümern vielleicht keine fundierte Entscheidungsvorlage erarbeiten. Der Versicherungsschutz hat unmittelbare Auswirkungen auf das Hausgeld und muss daher wirklich überlegt sein, eine Elementarschaden-Haftpflicht kann die monatlichen Beiträge deutlich nach oben bringen! An dieser Stelle sieht man, wie sehr diese ganzen Aspekte zusammenspielen.

Im Fokus und wichtig: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Wohnungseigentümergemeinschaften eine der wichtigsten Versicherungen.
Glatteis ist schnell und unverhofft da, der Winterdienst vielleicht nicht. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist essenziell.

Für WEGs ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig. Die Grundbesitzerhaftpflicht sollte auch schon für unbebaute Grundstücke abgeschlossen sein, wenn eine Liegenschaft sich im Bau befindet und wenn sich eine WEG gründen will, denn nur so können Eigentümer sich absichern, wenn Passanten beispielsweise auf einer vereisten Fläche vorm Haus verunglücken oder später bei Sturm ein Dachziegel herunterfällt. Warum ist dies so? Eine private Haftpflichtversicherung ist für diesen Fall nicht ausreichend. Das WEG schreibt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in § 21 zudem verbindlich vor. Diese Versicherungsart ist gemäß der Betriebskostenverordnung aber umlegbar und die Beiträge halten sich in Grenzen.

Die Hausratversicherung – erweiterbar und individuell

Bei Hausratversicherungen gibt es die unterschiedlichsten Verträge – von Absicherung des Schlüsselverlusts bis hin zu Fahrraddiebstahl. Entscheidend ist der Umfang des Besitzes und ob Absicherung gewünscht ist oder nicht.

Hausratversicherungen ist eine der bekannten Versicherungsarten für Wohnungseigentümer, Mieter und Hausbesitzer gleichermaßen.
Nicht jeder hat Antiquitäten, teure Möbel oder Fahrräder zuhause, aber alles auf einmal nach einem Einbruch zu ersetzen, ist eventuell teuer. Wer wenig Besitz hat, benötigt eine Hausratversicherung unter Umständen nicht.

Nicht jeder Ein Klassiker unter den Versicherungen im Immobilienbereich ist die Hausratversicherung. Abgedeckt sind Schäden am Mobiliar bzw. der beweglichen Habe nach Einbruch oder Brand, je nach Leistungsumfang sind auch Fahrräder mitversichert. Auch dann, wenn die Waschmaschine, die in der Wohnung steht, überläuft, greift die Hausratversicherung. Unter den Versicherungsschutz fallen also Möbel, aber auch Bekleidung und Haushaltsgeräte und -gegenstände, die Gegenstände anderer Personen (nicht aber die von Untermietern), Schmuck und Wertsachen, meist auch Sonnenmarkisen. Eine Glasversicherung muss in der Regel separat abgeschlossen werden oder kann dazugebucht werden. Gesetzt den Fall, Sie haben eine teure Einbauküche einbauen lassen, Antiquitäten und hochwertige Möbel, dann ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Ist alles jedoch schnell zu ersetzen, weniger kostenintensiv gewesen und Sie haben nicht einmal eine Waschmaschine in der Wohnung stehen, dann kann man unter Umständen auf eine Hausratversicherung verzichten – je nach Lebenssituation. Für Vermieter von Eigentumswohnungen hingegen ist die Glasversicherung nicht uninteressant, sollte viel Glas wie beispielsweise ein Wintergarten oder eine umfangreiche Balkonverglasung vorhanden sein.

Wohnungshaftpflichtversicherung – für Vermieter sinnvoll?

Was versteht man unter einer Wohnungshaftpflichtversicherung?
Eine Wohnungshaftpflichtversicherung steht Vermietern zur Verfühgung, wenn sie Risiken, die von ihrer Wohnung ausgehen, absichern wollen.

Wenn Sie planen, Ihre Eigentumswohnung zu vermieten, sollten Sie darüber nachdenken, eine Wohnungshaftpflichtversicherung abzuschließen, dies ist oft in Ergänzung zu der Privathaftpflicht möglich. Im Schadensfall bietet die Wohnungshaftpflichtversicherung Schutz davor, dass beispielsweise durch einen Mangel an der Wohnung ein weiterer Schaden an der Liegenschaft entsteht. Die Klassiker wären: die angebrannte Pfanne oder eine Zigarette, die herunterfällt und es kommt zu einem Schaden im Flur und/oder der benachbarten Wohnungen. Dies kann unter Umständen teuer werden für Vermieter. Je nach Tarif und Versicherung sind zudem Schlüssel(verlust)versicherungen möglich, die entweder über die Wohnungshaftpflicht laufen können, über die Privathaftpflicht dazu buchbar sind oder über die Hausratversicherung. Bei Schlüsselverlust zum Beispiel kann es unter Umständen teuer werden, wenn das Hauptschließsystem und nicht nur eine Wohnungstür betroffen ist.

Rechtsschutzversicherung für Eigentümer: nötig oder eher naja?

Rechtsschutzversicherungen für Wohnungseigentümer lohnt sich oft nicht, denn die Verträge schließen vieles aus.
In einer WEG kann viel passieren. Mit einer Rechtschutzversicherung kann man im Hinblick auf andere Angelegenheiten abgesichert sein, für Wohnungseigentümer ist jedoch viel ausgenommen im Kleingedruckten und in der Regel sind WEG-Streitigkeiten ausgenommen.

Direkt vorab: Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften sind häufig, was selbstredend dann für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen rund um das Thema Wohnen gilt. Ob Ärger rund um Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder sogar Anfechtungsklagen gegen fragwürdige Beschlüsse: Gründe gibt es viele. In den Verträgen der Rechtsschutzversicherungen sind diese Streitigkeiten über WEG-Angelegenheiten in der Regel ausgenommen. Schauen Sie besonders auch bei der Rechtsschutzversicherung immer in das Kleingedruckte und erwarten Sie unter Umständen nicht allzu viel Kompetenz bei der versprochenen Telefonberatung. Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich deutlich. Inzwischen gibt jedoch es spezielle Eigentümer-Rechtsschutzversicherungen. Und diese sind recht teuer! Ein großer Versicherungskonzern beispielsweise offeriert eine solche Eigentümer-Rechtsschutzversicherung für gut 110 € im Monat [Nutzer: Eigentümer, natürliche Person im sogenannten Komfort-Tarif, 15-Parteienhaus, 250 € Selbstbeteiligung]. Für Vermieter sind die zu zahlenden Beiträge für die Eigentümer-Rechtsschutzversicherung jedoch offenbar günstiger. Ob es sich das alles wirklich lohnt, ist im Einzelfall ganz unterschiedlich zu bewerten.

Die Beiratshaftpflichtversicherung – Sicherheit für das Ehrenamt

Beiräte prüfen Jahresabrechnungen und übernehmen recht viel Verantwortung. Es gibt dabei immer ein Restrisiko bezüglich der Haftung.

 

Mit einer Beiratsversicherung können sich Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft absichern.
Die Versicherung für Verwaltungsbeiräte – auch Beiratshaftpflichtversicherung genannt – kann dann sehr sinnvoll sein, wenn Sie Verwaltungsbeirat einer WEG und es viel Streit unter den Miteigentümern gibt.

Beiräte sind in zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaften oft mitten im Gefecht zwischen gegenläufigen Interessen. Das kann ein aufwendiges Unterfangen sein und je nach Klagefreudigkeit und Eskalationsbereitschaft der Miteigentümer Hindernisse mit sich bringen. Für viele Verwaltungsbeiräte in WEGs kann der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung für Beiräte daher wirklich sinnvoll sein. Statt einer Aufwandsentschädigung für die Beiräte, die oft in der Diskussion steht, wird der Betrag für die Versicherung in zahlreichen WEGs daher von allen Eigentümern getragen. Je nach Mentalität und Präferenzen der Miteigentümer wird dies aber ganz unterschiedlich geregelt – von “auf keinen Fall” bis hin zu einer vollständigen Übernahme der Versicherungsgebühren für alle bestellten Mitglieder des Verwaltungsbeirates. In einem bestehenden Beitrag haben wir uns der Thematik der Beiratshaftpflichtversicherung bereits hier gewidmet, denn die durchschnittliche Privathaftpflicht deckt oft ein Engagement im Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht ab.

Mietausfallversicherung: Vermieten und absichern?

Vermieten kann riskant sein, vor allem aufgrund der Covid-19-Situation kommen auch bei verlässlichen Mietern Schwierigkeiten auf. Wie können sich Vermieter absichern?

Eine Mietausfallversicherung für Vermieter schützt vor Zahlungsausfall.
Eine große Immobilie kostet nicht nur einiges an Miete, sondern verursacht mitunter hohe Nebenkosten. Eine Mietausfallversicherung ist oft an sehr viele Bedingungen geknüpft.

Vermieten ist immer auch ein bisschen Risiko und, wenn man alle Eventualitäten und Details betrachtet, nicht immer der einfachste Weg, Geld anzulegen. Aber auch Vermieter, die emotional an einer geerbten Immobilien hängen und diese nicht verkaufen wollen, haben einiges an Aufwand. Eine Möglichkeit zu mehr Sicherheit ist eine Mietausfallversicherung. Zudem kommen aktuell viele zuverlässige Mieter aufgrund der Problematiken rund um die Covid-19-Pandemie unerwartet in Zahlungsschwierigkeiten. Gefürchtet bei Vermietern sind auch Mietnomaden, die hohe Renovierungs- und Entsorgungskosten entstehen lassen. Aber Achtung, die Verträge von Mietausfallversicherungen unterscheiden sich deutlich voneinander und sie sind oft mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden. Die Leistungen von Mietausfallversicherungen sind oft recht limitiert und stark an zahlreiche Bedingungen geknüpft.

Restschuldversicherung: Wenn die Eigentumswohnung noch abzubezahlen ist

Hier finden Sie Informationen zu der Restschuldversicherung für Eigentümer, die einen Kredit abbezahlen müssen.
Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich im Wesentlichen um eine Lebensversicherung.

Entsprechend den günstigen Krediten und den vor allem in Ballungsgebieten sehr hohen Kaufpreisen haben viele Eigentümer eine hohe Restschuld zu begleichen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Wohneigentum mit wenig Eigenkapital erworben wurde, eine lange Kreditlaufzeit vereinbart ist – und es nur einen Hauptverdiener gibt, der zur Tilgung der Raten beiträgt. Es kann sich die Frage stellen, was im Todesfall passiert, wenn das entsprechende Einkommen wegbricht. Einige Versicherungspolicen decken zudem auch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Scheidungen ab. Oft bieten Banken bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung direkt eine Restschuldversicherung mit an. Dabei sollten Verbraucher darauf achten, dass es sich unbedingt um eine Versicherung handelt, die Immobiliendarlehen absichert, sofern sie sich überhaupt für ein solches Produkt entscheiden wollen: Es gibt in Anlehnung an Restschuldversicherungen überflüssige Versicherungen für Konsumentenkredite, die in diesem Zusammenhang wenig Mehrwert darstellen. Achtung – wie immer – bei den Verträgen: Eine Restschuldversicherungen ist in der Regel nichts weiter als eine Lebensversicherung, die sich rein auf den Kredit bzw. auf die Immobilie bezieht. Weitere Absicherungen für Angehörige im Todesfall gibt es nicht, sodass im Zweifelsfall eine Risikolebensversicherung das bessere Produkt ist und Sie die Restschuldversicherung besser vergessen. Ein ganz so einfaches Versicherungsprodukt ist die Risikolebensversicherung jedoch nicht, denn inzwischen wurde die 100%ige Beitragsgarantie gekippt.

Heizöltankversicherung oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: essenziell!

Nicht jede WEG hat einen Heizöltank, es gibt schließlich die unterschiedlichsten Heizungsarten. Besonders WEGs, die sich selbst verwalten, müssen sich um die wichtigen Versicherungen und deren Deckungssummen gut kümmern.

Eine Heizöltankversicherung ist wichtig, um Schäden am Grundwasser beispielsweise abzusichern.
Wartung hin oder her: Auch wenn ein Heizöltank regelmäßig gewartet wird und es zu einem Schaden kommt, haftet die WEG. Eine Heizöltankversicherung ist überaus wichtig.

Für den Fall, dass es in Ihrer WEG einen Heizöltank gibt, es ist zwingend notwendig, dass es dafür einen ausreichenden Versicherungsschutz mit nicht zu niedriger Deckungssumme gibt. Die Wohngebäudeversicherung deckt Vorfälle mit Heizöltanks in der Regel nicht ab. Eine Gewässerschadenversicherung / Heizöltankversicherung richtet sich preislich nach der Lage und der Größe des Tanks. Deckungssummen sind, wie bei allen anderen Versicherungen auch, dabei ganz unterschiedlich geregelt, unter 3 – 4 € Mio. sollte diese aber nicht angesiedelt sein. Gerade WEGs, die sich selbst verwalten, müssen den Punkt Heizöltankversicherung bzw. Gewässerschadenversicherung beachten: Für Umweltschäden, die durch auslaufendes Heizöl entstehen, haften Besitzer für sich selbst und für Dritte in voller Höhe. Regelmäßige Wartungen am Tank sind ganz wichtig, aber entbinden nicht von der Haftung bei Vorkommnissen. Diese Art der Versicherung sollte am besten einen Schutz bieten, der nicht nur die Behebung von Boden- und Gewässerverunreinigungen abdeckt, sondern auch Rettungskosten zur Vermeidung weiterer Schäden, Eigenschäden am Gebäude sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen.

Versicherungen für Eigentümer im Fazit

Welche Versicherungen sind Pflicht für WEG-Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften?
Im Fazit lässt sich zum Thema “Versicherungen” sagen, dass manche verpflichtend, während andere optional sind. Für Sie als Wohnungseigentümer ist es wichtig, dass Sie ein für sich passendes Maß finden, ohne unter- oder überversichert zu sein!

Da es einige notwendige Versicherungen wie die Gebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gibt, kommt man als Wohnungseigentümer nicht ganz um das Thema Versicherungen herum. Eine kompetente Hausverwaltung wird passende Versicherungstarife mit nicht zu niedrigen Deckungssummen auswählen und dabei gleichzeitig für ein angemessenes Hausgeld sorgen. Eine weniger engagierte Hausverwaltung bietet den Nachteil, dass eine WEG entweder deutlich unterversichert ist oder aber exorbitant hohe Beiträge für unnötige Leistungen zahlt. In letzterem Fall ist der WEG-Hausverwalter vielleicht sogar Versicherungsmakler und versucht attraktive Abschluss- und Bestandsprämien auf Kosten der Eigentümer zu erzielen. Diese Summen wirken sich natürlich unmittelbar auf das Hausgeld aus. Alte Versicherungsverträge sind im Übrigen dabei nicht immer schlecht, ganz im Gegenteil. Mehr Freiheit haben Wohnungseigentümer natürlich bei den Verträgen, die nicht über die WEG laufen, sondern individuell abzuschließen sind. Auch dort lohnt es sich immer, vorher zu recherchieren und das beste Angebot auszuwählen!

FAQ – Versicherungen für Wohnungseigentümer

Welche Versicherungen braucht man bei Wohneigentum?

Bei Wohneigentum braucht eine WEG die folgenden Versicherungen

Die Elementarschaden-Haftpflichtversicherung ist optional.

Ist die Gebäudeversicherung im Hausgeld enthalten?

Ja, die Gebäudeversicherung ist im Hausgeld einer WEG enthalten. Es handelt sich um umlagefähige Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können.

Welche Versicherungen sind im Hausgeld enthalten?

Im Hausgeld für eine Eigentumswohnung sind immer die Anteile für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie für die Gebäudeversicherung enthalten.

Wer ist Versicherungsnehmer bei einer Eigentümergemeinschaft?

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die WEG als Ganzes Versicherungsnehmer für das Gemeinschaftseigentum. Die Kosten werden anteilig durch alle Eigentümer getragen.

Kann nur der Eigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen?

Ja, nur der Eigentümer einer Immobilie kann eine Gebäudeversicherung abschließen. Bei einer Eigentumswohnung ist dies die WEG als Ganzes. Die Kosten werden über das Hausgeld nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

In der Wohngebäudeversicherung ist Schutz vor den folgenden Gefahren enthalten

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren wie Sturm oder Hagel

Wo greift die Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung greift bei allen Teilen eines Gebäudes, die fest mit diesem verbunden sind.

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