
Als Besitzer einer Eigentumswohnung ist man mit den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten konfrontiert, was bereits mit dem Erwerb der Wohnung und dem Termin beim Notar beginnt. Im Alltag bekommt man dann Schreiben von der Hausverwaltung, wird zu Eigentümerversammlungen eingeladen und erhält vor allem einmal pro Jahr die Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung) sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans. Wer wie die Mitarbeiter einer Hausverwaltung tagtäglich mit Verwaltungsthemen rund um Eigentümergemeinschaften zu tun hat, neigt nicht selten dazu, Abkürzungen im Kontakt mit den Eigentümern zu nutzen. In diesem Blogpost haben wir für Sie die wichtigsten Abkürzungen für Wohnungseigentümer zusammengefasst und erklären Ihnen kurz, was dahintersteckt!
Inhaltsverzeichnis
Übersicht üblicher Abkürzungen in der WEG-Hausverwaltung
Eigentlich sollte man bei einer Liste von Abkürzungen alphabetisch vorgehen – doch ist dies in Bezug auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften nicht sehr sinnvoll. Dies liegt daran, dass Sie als Besitzer einer Wohnung immer wieder die Abkürzung „WEG“ hören und lesen. Somit fangen wir am besten mit dieser wichtigen Abkürzung an!
WEG: Wohnungseigentumsgesetz und Wohnungseigentümergemeinschaft

Leider kommt es hier manchmal zu Missverständnissen. Mit „WEG“ werden zwei Dinge abgekürzt. Die Abkürzung steht einmal für Wohnungseigentümergemeinschaft und ein anderes Mal für Wohnungseigentumsgesetz. Somit hören Sie schon mal in Eigentümerversammlungen einen Satz der wie folgt beginnt „Das WEG schreibt vor, dass […].“. Hier ist das Gesetz gemeint. In einem anderen Fall, wenn die Eigentümergemeinschaft gemeint ist, könnte der folgende Satz zutreffen: „Ihre WEG hat gemäß Beschlusssammlung den Beschlussantrag damals abgelehnt.“. Im Fazit gibt es also „das WEG“ und „die WEG“. Auf den Webseiten vieler Hausverwaltungen in Deutschland gehört die „WEG-Verwaltung“ zum Dienstleistungsangebot. Hiermit ist die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften gem. den Aufgaben, Rechten und Pflichten laut Wohnungseigentumsgesetz gemeint.
Nun gehen wir aber zur alphabetischen Reihenfolge über!
ETV: Eigentümerversammlung – auch bekannt als Wohnungseigentümerversammlung

Hiermit ist die Eigentümerversammlung gemeint. Diese wird normalerweise vom Verwalter einberufen und es gibt eine Tagesordnung dazu. Mit der Eigentümerversammlung wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erst handlungsfähig, da über Beschlussanträge auf der Tagesordnung abgestimmt wird. Die Eigentümergemeinschaft fasst auf diesem Wege Beschlüsse, die der Verwalter umsetzen muss. Es gibt ordentliche und außerordentliche Eigentümerversammlung. Die Abkürzung „ETV“ kann man sich aber gut merken.
Instrücklage: Die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft
Diese Abkürzung ist eigentlich sehr einfach, denn es handelt sich um die Instandhaltungsrücklage, welche eine WEG bis zu einer angemessenen Höhe laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ansparen muss. Einige Eigentümer nutzen hierfür auch fälschlicherweise den Begriff „Instandsetzungsrücklage“.
TOP: Der Tagesordnungspunkt für eine Eigentümerversammlung
Unter „TOP“ versteht man Tagesordnungspunkt. Jede Eigentümerversammlung benötigt eine Tagesordnung. Diese besteht aus mehreren Tagesordnungspunkten (TOPs), die durchnummeriert werden. TOP 1 lautet in der Regel „Begrüßung durch den Verwalter und Feststellung der Beschlussfähigkeit“. Als Miteigentümer einer WEG können Sie selbst beantragen, Tagesordnungspunkte durch die Hausverwaltung auf die Agenda bzw. die Tagesordnung setzen zu lassen.
SE-Verwaltung: Sondereigentumsverwaltung, nicht WEG-Verwaltung (SEV)
Diese Abkürzung ist nur für solche Wohnungseigentümer relevant, die Ihr Sondereigentum verwalten lassen möchten. Eine WEG-Verwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig, während eine SE-Verwaltung im Kundenauftrag Sondereigentum – also die eigentliche Wohnung – verwaltet. Viele Hausverwaltungen bieten WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und eben Sondereigentumsverwaltung an. Für letztere Verwaltungsform liest man auf vielen Internetseiten die Abkürzung „SE-Verwaltung“ oder „SE Verwaltung“.
Weitere Informationen und Tipps für Wohnungseigentümer!Über den Autor
Als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss bringt Till Tauber die erforderlichen Kenntnisse mit, um wirtschaftliche und verwaltungstechnische Fragestellungen zur Immobilie aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Neben der Betreuung des Bewerbungsportals TT Bewerbungsservice schreibt er regelmäßig für Hausverwaltung-Ratgeber.de. Dabei stehen vor allem praxisnahe Tipps und Hilfen für Eigentümer sowie für Mieter im Vordergrund.